Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die 2. Änderung zum Stellenplan 2022/2023 gemäß Anlage. Sachverhalt
Der Stellenplan ist gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Die nachfolgend erläuterten Änderungen bzw. Ergänzungen zum Stellenplan sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die anstehenden Aufgaben, die bei Beschluss zum Doppelhaushalt 2022/2023 im Mai 2022 so noch nicht absehbar waren, mit Erfolg durchführen zu können.
Mit dem Digitalpakt Schulen erreicht die Ausstattung der Schulen mit Technik und deren tägliche Nutzung eine neue Qualität. Nach der Schaffung der grundlegenden Voraus-setzungen, wie Internetzugang, flächenhafter Ausbau von Verkabelungssystemen und WLAN-Zugängen in allen Schulen des Schulträgers Stadt Lauchhammer, ist es erforderlich, jetzt die passenden digitalen Lehrmittel zu integrieren. Zur weiteren konzeptionell zu gestaltenden Schulausstattung gehören die angestrebten 55 Klassenraumausstattungen mit multimediafähigen elektronischen Tafeln, Dokumentenscannern und Lehrerarbeitsplätzen. Für die Schülerinnen und Schüler werden zu den vorhandenen ca. 200 Notebooks weitere mobile Endgeräte (Tablets) in die Gesamtlösung technisch eingebunden. Es sollen 500 – 600 Schul-Tablets zur Ausstattung gehören. Diese Endgeräte müssen dann Hard- und Softwareseitig administriert bzw. verwaltet werden, wie auch die entsprechenden Nutzer (alle Lehrkräfte und Schüler/ -innen). Zur Unterstützung der Lehrenden ist zudem ein qualitativer HelpDesk erforderlich.
Um diese herausfordernden und umfangreichen Aufgaben zu erfüllen, soll folgende Stellen-planänderung vorgenommen werden:
Ergänzung einer Stelle Fachinformatiker/-in Schul-IT
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll eine Stelle IT – Schulbetreuung geschaffen werden. Der/die Stelleninhalber/-in soll den Bereich der Schul-IT technisch betreuen und weiter-entwickeln. Der Aufgabenbereich wird durch Thematiken der allgemeinen IT, speziell im Bereich Mobil/Kommunikation ergänzt.
Für das Jahr 2023 ergeben sich Mehrkosten in voraussichtlicher Höhe von ca. 44.600,00 €. Davon werden 36.980,00 € durch beantragte Fördermittel für Administration Schul-IT und 7.620,00 € durch Minderausgaben im Jahr 2022 gedeckt. Ab 2024 sind die Kosten für eine Stelle IT-Schulbetreuer/-in regulär zu planen. Die Deckung erfolgt weitestgehend durch andere PK-Einsparungen. Etwaige darüber hinaus notwendige Deckungsmittel können aus Mehreinnahmen bereit gestellt werden.
Ob es auch nach 2023 eine Förderung des Landes für die Administration der Schul-IT geben wird, ist zwar auf höherer Ebene in der Diskussion und wäre wünschenswert, zur Zeit ist es aber noch nicht abzusehen.
Eine zeitnahe Einrichtung der Stelle und dessen Besetzung ist hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen und der Gesamtentwicklung zur Digitalisierung zielführend. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage: Anlage - Stellenplan
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