Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/026/VII 2.Ä.  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für den Doppelhaushalt 2022/2023 incl. Stellenplan
hier: 2. Änderung des Stellenplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
23.02.2023    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2023      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
08.03.2023 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
09.03.2023 
14. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
13.03.2023 
13. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2023 
19. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2023 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/03/04)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/026/VII 2.Ä.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die 2. Änderung zum Stellenplan 2022/2023 gemäß Anlage.   


Sachverhalt

 

Der Stellenplan ist gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Die nachfolgend erläuterten Änderungen bzw. Ergänzungen zum Stellenplan sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die anstehenden Aufgaben, die bei Beschluss zum Doppelhaushalt 2022/2023 im Mai 2022 so noch nicht absehbar waren, mit Erfolg durchführen zu können.

 

Mit dem Digitalpakt Schulen erreicht die Ausstattung der Schulen mit Technik und deren tägliche Nutzung eine neue Qualität. Nach der Schaffung der grundlegenden Voraus-setzungen, wie Internetzugang, flächenhafter Ausbau von Verkabelungssystemen und WLAN-Zugängen in allen Schulen des Schulträgers Stadt Lauchhammer, ist es erforderlich, jetzt die passenden digitalen Lehrmittel zu integrieren. Zur weiteren konzeptionell zu gestaltenden Schulausstattung gehören die angestrebten 55 Klassenraumausstattungen mit multimediafähigen elektronischen Tafeln, Dokumentenscannern und Lehrerarbeitsplätzen. Für die Schülerinnen und Schüler werden zu den vorhandenen ca. 200 Notebooks weitere mobile Endgeräte (Tablets) in die Gesamtlösung technisch eingebunden. Es sollen 500 600 Schul-Tablets zur Ausstattung gehören. Diese Endgeräte müssen dann Hard- und Softwareseitig administriert bzw. verwaltet werden, wie auch die entsprechenden Nutzer

(alle Lehrkräfte und Schüler/ -innen). Zur Unterstützung der Lehrenden ist zudem ein qualitativer HelpDesk erforderlich.

 

Um diese herausfordernden und umfangreichen Aufgaben zu erfüllen, soll folgende Stellen-planänderung vorgenommen werden:

 

Ergänzung einer Stelle Fachinformatiker/-in Schul-IT

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll eine Stelle IT Schulbetreuung geschaffen werden. Der/die Stelleninhalber/-in soll den Bereich der Schul-IT technisch betreuen und weiter-entwickeln. Der Aufgabenbereich wird durch Thematiken der allgemeinen IT, speziell im Bereich Mobil/Kommunikation ergänzt.

 

r das Jahr 2023 ergeben sich Mehrkosten in voraussichtlicher Höhe von ca. 44.600,00 €. Davon werden 36.980,00 € durch beantragte Fördermittel für Administration Schul-IT und  7.620,00 € durch Minderausgaben im Jahr 2022 gedeckt. Ab 2024 sind die Kosten für eine Stelle IT-Schulbetreuer/-in regulär zu planen. Die Deckung erfolgt weitestgehend durch andere PK-Einsparungen. Etwaige darüber hinaus notwendige Deckungsmittel können aus Mehreinnahmen bereit gestellt werden.

 

Ob es auch nach 2023 eine Förderung des Landes für die Administration der Schul-IT geben wird, ist zwar auf höherer Ebene in der Diskussion und wäre wünschenswert, zur Zeit ist es aber noch nicht abzusehen.

 

Eine zeitnahe Einrichtung der Stelle und dessen Besetzung ist hinsichtlich der aktuellen Maßnahmen und der Gesamtentwicklung zur Digitalisierung zielführend.


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 


36.980,00

44.600,00



68.000,00



72.800,00



79.800,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR


Anlage:

Anlage - Stellenplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/026/VII 2.Ä. (1143 KB)