Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungs- satzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung - vom 09.12.2011, geändert durch Satzung vom 14.06.2012, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt
Auf den Friedhöfen in Lauchhammer-Mitte, -Süd und Grünewalde wurden neue Urnenanlagen errichtet, die in der Friedhofssatzung und –gebührensatzung noch nicht enthalten sind. Dem Wunsch vieler Angehörigen, insbesondere als Ehepaar nebeneinander zu liegen, kann nun entsprochen werden. Die Pflege der neuen Urnenanlagen erfolgt vom Angehörigen selbst und durch die Gestaltung der neuen Urnenanlagen, mit sehr geringem Pflegeaufwand (nur Entsorgung der Blumen).
Die bestehenden Urnenrasengrabanlagen sind fast voll belegt und sollen aufgrund des zu hohen Aufwandes in der Pflege vom Friedhofspersonal, nach Ablauf der Liegezeit der Urnen (15 Jahre), so nicht weitergeführt werden.
Die zwei vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes (Ergänzung des § 5 um die Ziffer 7 und die einheitliche Bezeichnung als Urnengemeinschaftsanlagen in § 9 Ziffer 2) sind aus der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtlich.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer – Friedhofsgebühren-satzung – vom 09.12.2011, geändert durch Satzung vom 14.06.2012 Anlage 2: Kalkulation der Urnenanlagen Anlage 3: Synopse
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