Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/030/V 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung - vom 09.12.2011, geändert durch Satzung vom 14.06.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
23.02.2023    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2023      
Finanzausschuss Vorberatung
09.03.2023 
14. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2023 
19. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2023 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/03/03)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2011/030/V 2.Ä.
Anlage 2 zur BV 2011/030/V 2.Ä.
Anlage 3 zur BV 2011/030/V 2.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungs-

satzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der

Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung - vom 09.12.2011, geändert durch Satzung

vom 14.06.2012, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur

Kenntnis.  


Sachverhalt

 

Auf den Friedhöfen in Lauchhammer-Mitte, -Süd und Grünewalde wurden neue Urnenanlagen errichtet, die in der Friedhofssatzung und gebührensatzung noch nicht enthalten sind. Dem Wunsch vieler Angehörigen, insbesondere als Ehepaar nebeneinander zu liegen, kann nun entsprochen werden. Die Pflege der neuen Urnenanlagen erfolgt vom Angehörigen selbst und durch die Gestaltung der neuen Urnenanlagen, mit sehr geringem Pflegeaufwand (nur Entsorgung der Blumen).

 

Die bestehenden Urnenrasengrabanlagen sind fast voll belegt und sollen aufgrund des zu hohen Aufwandes in der Pflege vom Friedhofspersonal, nach Ablauf der Liegezeit der Urnen (15 Jahre), so nicht weitergeführt werden.

 

Die zwei vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes (Ergänzung des § 5 um die Ziffer 7 und die einheitliche Bezeichnung als Urnengemeinschaftsanlagen in § 9 Ziffer 2) sind aus der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtlich.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

553.1.00.22

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

471210

471510

471710

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

391111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1:  2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer Friedhofsgebühren-satzung   vom 09.12.2011, geändert durch Satzung vom 14.06.2012

Anlage 2:  Kalkulation der Urnenanlagen

Anlage 3: Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2011/030/V 2.Ä. (98 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2011/030/V 2.Ä. (431 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2011/030/V 2.Ä. (60 KB)