Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 05.03.2009 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Infolge eines entsprechenden Auftrages ist die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 05.03.2009 (nachfolgend Zuständigkeitsordnung) überarbeitet worden.
Im Ergebnis sind folgende Änderungen vorgenommen worden:
Aufgrund dessen, dass für den Bürgermeister als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung von Dienstreisen durch den Hauptausschuss lt. § 2 des Bundesreise-kostengesetzes nach dem Amt des Bürgermeisters nicht in Betracht kommt und eine solche Verfahrensweise auch nicht praktikabel wäre, ist jedoch die Genehmigung von Auslands-dienstreisen des Hauptverwaltungsbeamten in den § 2 der Zuständigkeitsordnung aufge-nommen worden.
Dem Finanzausschuss obliegt bereits lt. § 3 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung die Zuständigkeit für Grundstücksan-/-verkäufe als Angelegenheit der Vermögensverwaltung einschließlich der Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte von besonderer Bedeutung. Im Zuge der 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung sind die Worte „von besonderer Bedeutung“ gestrichen worden, so dass nunmehr alle Beschlussvorlagen für Grundstücksan-/-verkäufe in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses fallen.
Gleichwohl wurde die Zuständigkeit des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses im § 4 Absatz 1 um den Unterpunkt „die Grundstücksan-/-verkäufe“ erweitert.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordneten-versammlung der Stadt Lauchhammer vom 05.03.2009
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