Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2009/002/V 1.Ä.  

 
 
Betreff: Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer
hier: 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
23.02.2023    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2023      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
08.03.2023 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
09.03.2023 
14. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
13.03.2023 
13. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2023 
19. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2023 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/03/01)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2009/002/V 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 05.03.2009 gemäß Anlage.

 


Sachverhalt

 

Infolge eines entsprechenden Auftrages ist die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 05.03.2009 (nachfolgend Zuständigkeitsordnung) überarbeitet worden.

 

Im Ergebnis sind folgende Änderungen vorgenommen worden:

 

Zuständigkeitsordnung vom 05.03.2009

1. Änderung der Zuständigkeitsordnung

 

§ 2 Zuständigkeit des Hauptausschusses

6. Des Weiteren beschließt der Hauptaus-
    schuss in folgenden Angelegenheiten:

  • Genehmigung von Dienstreisen r
    Mitglieder der Stadtverordnetenver- sammlung und  sachkundige Einwohner

 

§ 2 Zuständigkeit des Hauptausschusses

6. Des Weiteren beschließt der Hauptaus-
    schuss in folgenden Angelegenheiten:

  • Genehmigung von
    - Dienstreisen der Stadtverordneten,
      der Ortsvorsteher und der sach-
      kundigen Einwohner
    - Auslandsdienstreisen des Haupt-
       verwaltungsbeamten

§ 3 Zuständigkeit des Finanz-
      ausschusses

2. Im Übrigen berät der Finanzausschuss
    die Angelegenheiten der Finanz- und
    Vermögensverwaltung einschließlich Ver-
    pflichtungs- und Vergungsgeschäften
    von besonderer Bedeutungr die Stadt-
    verordnetenversammlung vor.

§ 3 Zuständigkeit des Finanz-
      ausschusses

2. Im Übrigen berät der Finanzausschuss
    die Angelegenheiten der Finanz- und
    Vermögensverwaltung einschließlich Ver-
    pflichtungs- und Verfügungsgeschäften
    r die Stadtverordnetenversammlung
    vor.

§ 4 Zuständigkeit des Wirtschafts-, Bau-
      Verkehrs- und Umweltausschusses
1. Der Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und
    Umweltausschuss berät über

§ 4 Zuständigkeit des Wirtschafts-, Bau-
      Verkehrs- und Umweltausschusses
1. Der Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und
    Umweltausschuss berät über

  •  die Grundstücksan-/-verkäufe

 

 

Aufgrund dessen, dass für den Bürgermeister als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung von Dienstreisen durch den Hauptausschuss lt. § 2 des Bundesreise-kostengesetzes nach dem Amt des Bürgermeisters nicht in Betracht kommt und eine solche Verfahrensweise auch nicht praktikabel wäre, ist jedoch die Genehmigung von Auslands-dienstreisen des Hauptverwaltungsbeamten in den § 2 der Zuständigkeitsordnung aufge-nommen worden.

 

Dem Finanzausschuss obliegt bereits lt. § 3 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung die Zuständigkeit für Grundstücksan-/-verkäufe als Angelegenheit der Vermögensverwaltung einschließlich der Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte von besonderer Bedeutung. Im Zuge der 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung sind die Worte „von besonderer Bedeutung“ gestrichen worden, so dass nunmehr alle Beschlussvorlagen für Grundstücksan-/-verkäufe in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses fallen.

 

Gleichwohl wurde die Zuständigkeit des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses im § 4 Absatz 1 um den Unterpunkt „die Grundstücksan-/-verkäufe“ erweitert.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadtverordneten-versammlung der Stadt Lauchhammer vom 05.03.2009

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2009/002/V 1.Ä. (290 KB)