Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/034/IV 4.Ä. I  

 
 
Betreff: Flächennutzungsplan
hier: 4. Änderung im Bereich Kokerei
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
30.05.2012 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2012 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/06/19)
Anlagen:
BV_2005_034_IV_4_Ä_I

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 4. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Lauchhammer für den Bereich Kokerei bezüglich der Nutzungsarten Gewerbegebiet in Sondergebiet „Photovoltaik“.

 

 


Sachverhalt

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist die Fläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Mit Beschlussfassung am 09. Januar 2012 (BV 2012/001/V), Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)„Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ macht sich die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.

 

Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne sind lt. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

 

Der vorliegende und durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigte Aufstellungsbeschluss (BV 2012/001/V) widerspricht derzeit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und muss, wie in der Anlage ersichtlich im gekennzeichneten Bereich, geändert werden.

 

Folgerichtig ist hier mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes auch der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren bzgl. der Ausweisung der gewerblichen Baufläche als Sonderbaufläche zu ändern. Wesentlich für ein Parallelverfahren ist, dass die Verfahrensschritte beim Planverfahren (FNP und VEP) so aufeinander bezogen sind, dass eine inhaltliche Abstimmung möglich ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [   ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Geltungsbereich der 4. Änderung des FNP

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_2005_034_IV_4_Ä_I (126 KB)