Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 4. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Lauchhammer für den Bereich Kokerei bezüglich der Nutzungsarten Gewerbegebiet in Sondergebiet „Photovoltaik“.
Sachverhalt Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist die Fläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Mit Beschlussfassung am 09. Januar 2012 (BV 2012/001/V), Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)„Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ macht sich die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.
Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne sind lt. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Der vorliegende und durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigte Aufstellungsbeschluss (BV 2012/001/V) widerspricht derzeit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und muss, wie in der Anlage ersichtlich im gekennzeichneten Bereich, geändert werden.
Folgerichtig ist hier mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes auch der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren bzgl. der Ausweisung der gewerblichen Baufläche als Sonderbaufläche zu ändern. Wesentlich für ein Parallelverfahren ist, dass die Verfahrensschritte beim Planverfahren (FNP und VEP) so aufeinander bezogen sind, dass eine inhaltliche Abstimmung möglich ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Geltungsbereich der 4. Änderung des FNP
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||