Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 4/2022 "Am Torfstichteich" und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die SVOLT Energy Technology Europe GmbH (nachfolgend SVOLT genannt) plant am Standort Lauchhammer die Errichtung und Inbetriebnahme einer Fabrik zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren auf dem ehemaligen VESTAS-Gelände sowie weiteren benachbarten Flächen. Dazu sollen die vorhandenen Hallen genutzt und durch weitere Produktions- und Lagergebäude für die Batteriezellfertigung erweitert werden.
Geplant ist die Errichtung von 5 Produktionslinien mit einer Gesamtkapazität von 12 GWh. Damit verbunden ist die Schaffung von ca. 1000 Arbeitsplätzen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca 420.533 m² (42,05 ha) (siehe Anlage) befindet sich im Geltungsbereich dreier unterschiedlicher rechtskräftiger B-Pläne, dem Bebauungsplan „Gewerbehof Emanuel“, dem Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer 1. Änderung“ Nr. 1204-3290-1 und dem Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Lauchhammer 4325, Flur 8 die Flurstücke 651, 698, 784, 790, 791, 792, 795, 796, 797, 819, 831, 832 (tw), 834, 835, 836, 839, 841, 842, 843, 845, 850, 852, 853, 854, 855, 856, 859, 860, 862, 863 (tw), 864, 865 (tw), 901 (tw), 912 (tw), 916, 928 (tw), 942, 943, 955, 956,
in der Flur 9 die Flurstücke 463 (tw), 578, 579, 580, 582, 583, 584, 585, 586, 646 (tw), 674
sowie in der Flur 12 die Flurstücke 452, 454, 456.
(tw=teilweise)
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Investitionen zu schaffen, müssen die drei v. g. rechtskräftigen Bebauungspläne nicht in drei separaten Verfahren geändert werden.
Aufgrund dessen, dass die Satzungen v. g. Bebauungspläne beereits in den Jahren 2005, 2007 und 2002 ausgefertigt worden sind und zwischenzeitlich neue gesetzliche Regelungen erlassen wurden, hat Frau Bauer vom Amt für Umwelt und Bauaufsicht – Rechtliche Bauaufsicht/Kreisplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erstmalig am 04.10.2022 den Hinweis gegeben, anstelle von drei Verfahren zur Änderung der bestehenden Bebauungspläne ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu betreiben, was eine wesentliche Mininierung des Aufwandes zur Folge hat.
Der Bebauungsplan „Am Torfstichteich“ ändert dann die drei bereits bestehenden v. g. Bebauungspläne in den Grenzen des neuen Plangebietes. Für die vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes nicht erfassten Gebiete der bereits bestehenden drei Bebauungspläne gelten die in diesen Bebauungsplänen enthaltenen Festsetzungen unverändert weiter.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Torfstichteich“ sind insbesondere folgende Erfordernisse zu berücksichtigen:
- Erhöhung der zulässigen max. Gebäudehöhen von 15 m auf 35 m - Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen – öffentlicher Teil der ehemaligen Werkszufahrt VESTAS - Ausweisung des bisherigen Maßnahmengebiets mg3 (Maßnahme wurde nicht umgesetzt) als GI-Fläche. Es ist ein doppelter Ausgleich für den Eingriff zu erbringen und im B-Plan die erforderliche Ausgleichsmaßnahme/-fläche festzusetzen. Das Vorgehen ist vorab mit den zuständigen Behörden abzustimmen. - Ausweisung des bisherigen Maßnahmengebiets mg1 – Ödland und Sandschreckenbiotop als GI-Fläche. Es ist ein doppelter Ausgleich für den Eingriff zu erbringen und im B-Plan die erforderliche Ausgleichsmaßnahme/-fläche festzusetzen. Das Vorgehen ist vorab mit den zuständigen Behörden abzustimmen. - Vor Entfernung jeglicher Gehölzstrukturen ist anhand von Erfassungen zu überprüfen, ob diese der Gehölzschutzsatzung der Stadt Lauchhammer unterliegen. - Die Waldeigenschaft ist zu prüfen. Bei Inanspruchnahme von Wald im Sinne des Gesetzes ist ein Antrag auf Waldumwandlung zu stellen. Hierzu sind Erstaufforstungsflächen zu bestimmen. - Darüber hinaus gelten unabhängig vom Baurecht die Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes § 39 ff und § 44 BNatSchG. Es ist somit im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu prüfen, ob das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände hervorrufen kann. Im Vorfeld sind zur Gewährleistung der Rechtssicherheit Kartierungen insbesondere der Artengruppen Brutvögel, Reptilien und Tagfalter vorzusehen. - Verlegung der bisher im B-Plan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen auf dem ehemaligen Werksgelände „VESTAS“ - Ausweisung eines Gebietes für PKW-Stellflächen - Errichtung einer Medienversorgungsstation.
Zwischen der Stadt und SVOLT ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der der Stadt bei der Durchführung und der Bearbeitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Torfstichteich“(und bei einer eventuell notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes) entstehenden Kosten durch SVOLT zum Gegenstand hat.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Darstellung des Planungsgebietes
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