Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 Nr. 22/09/55 (Beschlussvorlage-Nr. 2022/040/VII-I) vom 21.09.2022.
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 wurde am 21.09.2022 aufgrund dessen gefasst, dass sich die von der SVOLT Energy Technology Europe GmbH für die Fabrik zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren geplante Produktionsfläche im Geltungsbereich dreier unterschiedlicher rechtskräftiger B-Pläne: dem Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer“ 1. Änderung Nr. 1204-3290-1, dem Bebauungsplan „Gewerbehof Emanuel“ und dem Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd, ehem. IKW befindet.
Im Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Investitionen die drei vorgenannten rechtskräftigen Bebauungspläne in drei separaten Verfahren geändert werden müssten.
Es besteht jedoch lt. Hinweis des Amtes für Umwelt und Bauaufsicht – Rechtliche Bauaufsicht/Kreisplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 04.10.2022 die Möglichkeit, anstelle dreier B-Plan-Änderungsverfahren nur ein Bebauungsplanverfahren zu betreiben, was den gesamten diesbezügliche Aufwand wesentlich minimieren würde.
Infolge dessen wird einerseits die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 vom 21.09.2022 und andererseits der Aufstellungsbeschluss für einen gänzlich neuen Bebauungsplan für das für SVOLT vorgesehene Plangebiet (siehe Beschluss-Vorlage Nr. 2022/048/VII empfohlen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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