Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/039/VII - I A  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbehof Emanuel"
hier : Aufhebungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss, Finanzausschuss und Gesundheitsausschuss Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2022 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/11/65)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbehof Emanuel“ Nr. 22/09/54 (Beschlussvorlage-Nr. 2022/039/VII-I) vom 21.09.2022.

 

 

 


Sachverhalt

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbehof Emanuel“ wurde am 21.09.2022 aufgrund dessen gefasst, dass sich die von der SVOLT Energy Technology Europe GmbH für die Fabrik zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren geplante Produktionsfläche im Geltungsbereich dreier unterschiedlicher rechtskräftiger B-Pläne: dem Bebauungsplan „Gewerbehof Emanuel“, dem Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer 1. Änderung“ Nr. 1204-3290-1 und dem Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW, befindet.

 

Im Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Investitionen die drei vorgenannten rechtskräftigen Bebauungspläne in drei separaten Verfahren geändert werden müssten.

 

Es besteht jedoch lt. Hinweis des Amtes für Umwelt und Bauaufsicht Rechtliche Bauaufsicht/Kreisplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 04.10.2022 die Möglichkeit, anstelle dreier B-Plan-Änderungsverfahren nur ein Bebauungsplanverfahren zu betreiben, was den gesamten diesbezüglichen Aufwand wesentlich minimieren würde.

 

Infolge dessen wird einerseits die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbehof Emanuel“ vom 21.09.2022 und andererseits der Aufstellungsbeschluss für einen gänzlich neuen Bebauungsplan für das für SVOLT vorgesehene Plangebiet (siehe Beschluss-Vorlage Nr. 2022/048/VII) empfohlen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR