Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/045/VII  

 
 
Betreff: Beschluss zur neuen Kulissenabgrenzung "Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) / Aufwertung Neustädte I + III / Aufwertung Lauchhammer-West / Rückbau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.10.2022 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.10.2022 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/10/62)
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/045/VII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Kulissenabgrenzung für die Gesamtmaßnahmen:

 

  1. Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (WNE) / Teilprogramm Aufwertung  
    Neustädte I + III
     
  2. Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (WNE) / Teilprogramm Aufwertung West
     
  3. Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (WNE) / Teilprogramm Rückbau

 


Sachverhalt

 

Im Rahmen der Städtebauförderung (Bund-/Land-Programm) kam es in 2020/2021 zu gravierenden Veränderungen der rechtlichen Grundlagen. Die ursprünglichen Förderprogramme Stadtumbau (STUB) und Soziale Stadt (STEP) laufen in 2023 aus und werden zeitlich überlappt durch die Programme „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ (WNE) und „Sozialer Zusammenhalt“ (SZH) ersetzt.

 

In diesem Zusammenhang und in Fortschreibung der relevanten kommunalen Detailkonzepte „Stadtumbaustrategie (SUS) und Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)“ macht sich in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium (MIL) und Landesamt (LBV) sowohl eine Anpassung der bisherigen SZH-Kulisse, als auch eine endgültige Festsetzung der 3 WNE-Kulissen notwendig. Ein Teil der Begründung der Notwendigkeit der Änderungen ergibt sich aus der klaren Auflassung des Bundes, keine Kulissenüberschneidungen in den Aufwertungsprogrammen mehr zuzulassen.

 

Der Umring für die Kulissen ist mit dem MIL/LBV vorabgestimmt und konkret der Anlage zu entnehmen.

 

r die Neustadt II wird es nur die Akzeptanz für die Aufnahme in die Gesamtmaßnahme WNE Rückbau geben, da für etwaige Aufwertungsmaßnahmen hier das SZH-Programm wirkt.

 

r die Neustädte I + III gilt die Kulissenabgrenzung sowohl für die Gesamtmaßnahme „WNE Aufwertung Neustädte I + III“, als auch die Gesamtmaßnahme „ckbau“.

 

In Lauchhammer-West gilt die Kulissenabgrenzung für die Gesamtmaßnahme „WNE Aufwertung West“.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage - Umring

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/045/VII (1603 KB)