Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Kulissenabgrenzung für die Gesamtmaßnahmen:
Sachverhalt
Im Rahmen der Städtebauförderung (Bund-/Land-Programm) kam es in 2020/2021 zu gravierenden Veränderungen der rechtlichen Grundlagen. Die ursprünglichen Förderprogramme Stadtumbau (STUB) und Soziale Stadt (STEP) laufen in 2023 aus und werden zeitlich überlappt durch die Programme „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ (WNE) und „Sozialer Zusammenhalt“ (SZH) ersetzt.
In diesem Zusammenhang und in Fortschreibung der relevanten kommunalen Detailkonzepte „Stadtumbaustrategie (SUS) und Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)“ macht sich in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium (MIL) und Landesamt (LBV) sowohl eine Anpassung der bisherigen SZH-Kulisse, als auch eine endgültige Festsetzung der 3 WNE-Kulissen notwendig. Ein Teil der Begründung der Notwendigkeit der Änderungen ergibt sich aus der klaren Auflassung des Bundes, keine Kulissenüberschneidungen in den Aufwertungsprogrammen mehr zuzulassen.
Der Umring für die Kulissen ist mit dem MIL/LBV vorabgestimmt und konkret der Anlage zu entnehmen.
Für die Neustadt II wird es nur die Akzeptanz für die Aufnahme in die Gesamtmaßnahme WNE Rückbau geben, da für etwaige Aufwertungsmaßnahmen hier das SZH-Programm wirkt.
Für die Neustädte I + III gilt die Kulissenabgrenzung sowohl für die Gesamtmaßnahme „WNE Aufwertung Neustädte I + III“, als auch die Gesamtmaßnahme „Rückbau“.
In Lauchhammer-West gilt die Kulissenabgrenzung für die Gesamtmaßnahme „WNE Aufwertung West“.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage - Umring
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