Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Kulissenabgrenzung für die Gesamtmaßnahme „Erweitertes Stadtzentrum (Sozialer Zusammenhalt) gemäß Anlage.
Sachverhalt
Im Rahmen der Städtebauförderung (Bund-/Land-Programm) kam es in 2020/2021 zu gravierenden Veränderungen der rechtlichen Grundlagen. Die ursprünglichen Förderprogramme Stadtumbau (STUB) und Soziale Stadt (STEP) laufen in 2023 aus und werden zeitlich überlappt durch die Programme „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ (WNE) und „Sozialer Zusammenhalt“ (SZH) ersetzt.
In diesem Zusammenhang und in Fortschreibung der relevanten kommunalen Detailkonzepte „Stadtumbaustrategie (SUS) und Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)“ macht sich in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium (MIL) und Landesamt (LBV) sowohl eine Anpassung der bisherigen SZH-Kulisse, als auch eine endgültige Festsetzung der 3 WNE-Kulissen notwendig. Ein Teil der Begründung der Notwendigkeit der Änderungen ergibt sich aus der klaren Auflassung des Bundes, keine Kulissenüberschneidungen in den Aufwertungsprogrammen mehr zuzulassen.
Für die in der Anlage ersichtliche neue SZH-Kulisse ergibt sich somit eine Beschränkung auf große Teile der Neustadt II und Teilbereiche des Zentrums. In diesem Teilbereich sind dann u. a. das Vereinshaus DomiZiel und auch das Kulturhaus Mitte verortet. Dies widerum eröffnet die Chance, die ursprünglich in STUB beantragte Innensanierung (Elektroanlagen, Brandschutz und Sicherheitsbeleuchtung) des Kulturhauses in SZH zu beantragen, was zeitnah auch so vorgesehen ist.
Der Umring der Kulisse ist mit dem MIL/LBV vorabgestimmt und bildet die Basis für die Ende Oktober einzureichenden Programmanträge für 2023 und Folgejahre.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage - Umring
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