Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/043/VII  

 
 
Betreff: Absicherung des zukünftigen Betriebes des Bildungs- und Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur "ERZ und KOHLE"
hier: Zuschussfinanzierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.10.2022 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.10.2022 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/10/60)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Bezuschussung

des Betriebs des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ mit einem jährlichen Zuschussbetrag von maximal 200.000 Euro für 2024 und

maximal 340.000 Euro pro Jahr ab 2025 auf der Grundlage einer Jahresfinanzplanung der/des zukünftigen Betreiberin/Betreibers.  


Sachverhalt

 

Der Betrieb des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur

ERZ und KOHLE“ wird aus eigenen erwirtschafteten Mitteln nicht vollständig finanzierbar sein.

 

Dies bestätigt auch die vorliegende Konzeptstudie zum Projekt, die den Mitgliedern der SVV und interessierten Einwohnern in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 27.09.2022 vorgestellt und erläutert wurde.

 

Bei defensiver Einnahmenplanung und offensiver Planung von Marketingkosten etc. kann

laut vorliegender Konzeptstudie von einem notwendigen jährlichen Zuschussbedarf bei vollem Betrieb des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur

ERZ und KOHLE“ (Namensänderung möglich) von maximal 340.000 Euro ausgegangen werden. In diesem Zuschuss enthalten ist auch die bisherige Förderung des Kunstgussmuseums Lauchhammer mit 91.000 Euro pro Jahr.

 

r das Jahr 2024 ist bereits ein erhöhter Zuschussbedarf einzurechnen, da der/die zukünftige Betreiber/Betreiberin bereits Aufgaben für den Gesamtbetrieb vorbereiten und für den Teilbetrieb übernehmen muss.

 

Dieser Betrag soll unter Berücksichtigung des Beihilferechts an den zukünftigen Betreiber/ die zukünftige Betreiberin in Form eines institutionellen Zuschusses per anno ausgezahlt werden.

 

Die Stadtverwaltung Lauchhammer und der/die zukünftige BetreiberIn regeln die

Zuschussfinanzierung zum entsprechenden Zeitpunkt vertraglich.

 

Bei der vertraglichen Regelung sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten:

 

-          Der/die Betreiberin legt bis spätestens Juli des Vorjahres für das Folgejahr einen detaillierten Finanzplan vor, welcher Grundlage für die Zuschussgewährung ist.

-          Der Zuschussbetrag wird in Höhe des Finanzplanes gewährt, maximal jedoch in Höhe von 340.000 Euro pro Jahr.

-          Bis spätestens Juli des Folgejahres ist der für das Vorjahr gezahlte Zuschussbetrag abzurechnen.

-          Angestrebt wird die Absenkung des maximalen Zuschusses mindestens ab dem Jahr 2030.

 

Die Stadtverordnetenversammlung erhält mindestens jährlich einen aktuellen Bericht zur Finanzierung und Arbeit des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ vom Betreiber/ von der Betreiberin und vom zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung Lauchhammer.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

 

 

 

 

 

 

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