Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Bezuschussung des Betriebs des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ mit einem jährlichen Zuschussbetrag von maximal 200.000 Euro für 2024 und maximal 340.000 Euro pro Jahr ab 2025 auf der Grundlage einer Jahresfinanzplanung der/des zukünftigen Betreiberin/Betreibers. Sachverhalt
Der Betrieb des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ wird aus eigenen erwirtschafteten Mitteln nicht vollständig finanzierbar sein.
Dies bestätigt auch die vorliegende Konzeptstudie zum Projekt, die den Mitgliedern der SVV und interessierten Einwohnern in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 27.09.2022 vorgestellt und erläutert wurde.
Bei defensiver Einnahmenplanung und offensiver Planung von Marketingkosten etc. kann laut vorliegender Konzeptstudie von einem notwendigen jährlichen Zuschussbedarf bei vollem Betrieb des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ (Namensänderung möglich) von maximal 340.000 Euro ausgegangen werden. In diesem Zuschuss enthalten ist auch die bisherige Förderung des Kunstgussmuseums Lauchhammer mit 91.000 Euro pro Jahr.
Für das Jahr 2024 ist bereits ein erhöhter Zuschussbedarf einzurechnen, da der/die zukünftige Betreiber/Betreiberin bereits Aufgaben für den Gesamtbetrieb vorbereiten und für den Teilbetrieb übernehmen muss.
Dieser Betrag soll unter Berücksichtigung des Beihilferechts an den zukünftigen Betreiber/ die zukünftige Betreiberin in Form eines institutionellen Zuschusses per anno ausgezahlt werden.
Die Stadtverwaltung Lauchhammer und der/die zukünftige BetreiberIn regeln die Zuschussfinanzierung zum entsprechenden Zeitpunkt vertraglich.
Bei der vertraglichen Regelung sind mindestens folgende Vorgaben zu beachten:
- Der/die Betreiberin legt bis spätestens Juli des Vorjahres für das Folgejahr einen detaillierten Finanzplan vor, welcher Grundlage für die Zuschussgewährung ist. - Der Zuschussbetrag wird in Höhe des Finanzplanes gewährt, maximal jedoch in Höhe von 340.000 Euro pro Jahr. - Bis spätestens Juli des Folgejahres ist der für das Vorjahr gezahlte Zuschussbetrag abzurechnen. - Angestrebt wird die Absenkung des maximalen Zuschusses mindestens ab dem Jahr 2030.
Die Stadtverordnetenversammlung erhält mindestens jährlich einen aktuellen Bericht zur Finanzierung und Arbeit des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ vom Betreiber/ von der Betreiberin und vom zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung Lauchhammer.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR
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