Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans „Grünewalder Lauch“.
Sachverhalt Die Stadt Lauchhammer hat den Campingplatz am Grünewalder Lauch verpachtet. Um die Attraktivität des Erholungsgebietes zu steigern und eine bessere Auslastung des Campingplatzes zu gewährleisten, sollen weitere Nutzungen ausnahmsweise im Sondergebiet 3 zulässig werden. Das heißt, der Punkt 2.5 „Bebaubarkeit des Sondergebietes SO 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)“ der textlichen Festsetzungen wird geändert. Es handelt sich dabei beispielsweise um das Aufstellen von Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Holzfässern, Wohnmobilstandplätzen und einer Hausmeisterwohnung.
Des Weiteren wird der Gaststättenbetrieb auf der Grünfläche (Fläche der ehemaligen Gaststätte „Goldener Born“) festgesetzt. Damit ist der Betreiber der Gaststätte in der Lage, baugenehmigungspflichtige Vorhaben, die über den Bestandsschutz hinaus gehen, durchzuführen. Die Sicherung einer attraktiven Gastronomie ist ein wesentlicher Faktor zur Attraktivitätssteigerung für das Naherholungsgebiet „Grünewalder Lauch“ bei.
Das Änderungsvorhaben beeinflusst nicht die Nutzungsarten Wochenendhausgebiet und Campingplatzgebiet im Plangebiet.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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