Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die SVOLT Energy Technology Europe GmbH (nachfolgend SVOLT genannt) plant am Standort Lauchhammer die Errichtung und Inbetriebnahme einer Fabrik zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren auf dem ehemaligen VESTAS-Gelände sowie weiteren benachbarten Flächen. Dazu sollen die vorhandenen Hallen genutzt und durch weitere Produktions- und Lagergebäude für die Batteriezellfertigung erweitert werden.
Geplant ist die Errichtung von 5 Produktionslinien mit einer Gesamtkapazität von 12 GWh.
Damit verbunden ist die Schaffung von ca. 1000 Arbeitsplätzen.
Die gesamte geplante Produktionsfläche befindet sich im Geltungsbereich dreier unterschiedlicher rechtskräftiger B-Pläne, dem Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW, dem Bebauungsplan "Gewerbehof Emanuel" und dem Bebauungsplan "Industriepark Lauchhammer 1. Änderung" Nr. 1204-3290-1.
Aufgrund der veränderten Anforderungen im Produktionsprozess müssen neben der Änderung der Bebaubarkeit auch öffentliche Straßenflächen verlegt werden.
Für den Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW bestehen insbesondere folgende Änderungserfordernisse:
- Ausweisung eines Gebietes für PKW-Stellflächen - Errichtung einer Medienversorgungsstation
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigen Investitionen zu schaffen, müssen die drei vorgenannten rechtskräftigen B-Pläne in drei separaten Verfahren geändert werden.
Zwischen der Stadt und SVOLT ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der der Stadt bei der Durchführung und der Bearbeitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW entstehenden Kosten durch SVOLT zum Gegenstand hat.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage - Darstellung des Plangebietes
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