Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer" Nr. 1204-3290-1 und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die SVOLT Energy Technology Europe GmbH (nachfolgend SVOLT genannt) plant am Standort Lauchhammer die Errichtung und Inbetriebnahme einer Fabrik zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren auf dem ehemaligen VESTAS-Gelände sowie weiteren benachbarten Flächen.
Dazu sollen die vorhandenen Hallen genutzt und durch weitere Produktions- und Lagergebäude für die Batteriezellfertigung erweitert werden. Geplant ist die Errichtung von 5 Produktionslinien mit einer Gesamtkapazität von 12 GWh.
Damit verbunden ist die Schaffung von ca. 1000 Arbeitsplätzen.
Die gesamte geplante Produktionsfläche befindet sich im Geltungsbereich dreier unterschiedlicher rechtskräftigen B-Pläne, dem Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer 1. Änderung“ Nr. 1204-3290-1, dem Bebauungsplan „Gewerbehof Emanuel“ und dem Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW.
Aufgrund der veränderten Anforderungen im Produktionsprozess müssen neben der Änderung der Bebaubarkeit auch öffentliche Straßenflächen verlegt werden.
Für den Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 bestehen insbesondere folgende Änderungserfordernisse:
- Erhöhung der zulässigen max. Gebäudehöhen von 12 m auf 35 m - Verlegung der bisher im B-Plan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen im westlichen B-Plan-Gebiet auf dem ehemaligen Werksgelände „VESTAS“ - Darüber hinaus gelten unabhängig vom Baurecht die Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes § 39 ff und § 44 BNatSchG. Es ist somit im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu prüfen, ob das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände hervorrufen kann. Im Vorfeld sind zur Gewährleistung der Rechtssicherheit Kartierungen insbesondere der Artengruppen Brutvögel, Reptilien und Tagfalter vorzusehen.
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Investitionen zu schaffen, müssen die drei vorgenannten rechtskräftigen B-Pläne in drei separaten Verfahren geändert werden.
Zwischen der Stadt und SVOLT ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der der Stadt bei der Durchführung und der Bearbeitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 entstehenden Kosten durch SVOLT zum Gegenstand hat.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage – Darstellung des Plangebietes
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||