Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/040/VII - I  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes "Industriepark Lauchhammer" Nr. 1204-3290-1
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.09.2022 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2022 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (22/09/55)
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/040/VII - I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer" Nr. 1204-3290-1 und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.  


 

 

 

 

Sachverhalt

 

Die SVOLT Energy Technology Europe GmbH (nachfolgend SVOLT genannt) plant am Standort Lauchhammer die Errichtung und Inbetriebnahme einer Fabrik zur Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren auf dem ehemaligen VESTAS-Gelände sowie weiteren benachbarten Flächen.

 

Dazu sollen die vorhandenen Hallen genutzt und durch weitere Produktions- und Lagergeude für die Batteriezellfertigung erweitert werden.

Geplant ist die Errichtung von 5 Produktionslinien mit einer Gesamtkapazität von 12 GWh.

 

Damit verbunden ist die Schaffung von ca. 1000 Arbeitsplätzen.

 

Die gesamte geplante Produktionsfläche befindet sich im Geltungsbereich dreier unterschiedlicher rechtskräftigen B-Pläne, dem Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer 1. Änderung“ Nr. 1204-3290-1, dem Bebauungsplan „Gewerbehof Emanuel“ und dem Bebauungsplan Industriegebiet Lauchhammer-Süd ehem. IKW.

 

Aufgrund der veränderten Anforderungen im Produktionsprozess müssen neben der Änderung der Bebaubarkeit auch öffentliche Straßenflächen verlegt werden.

 

r den Bebauungsplan „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 bestehen insbesondere folgende Änderungserfordernisse:

 

-          Erhöhung der zulässigen max. Gebäudehöhen von 12 m auf 35 m
 

-          Verlegung der bisher im B-Plan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen im westlichen B-Plan-Gebiet auf dem ehemaligen Werksgelände „VESTAS“
 

-          Darüber hinaus gelten unabhängig vom Baurecht die Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes § 39 ff und § 44 BNatSchG. Es ist somit im Rahmen der Aufstellung des B-Planes zu prüfen, ob das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände hervorrufen kann. Im Vorfeld sind zur Gewährleistung der Rechtssicherheit Kartierungen insbesondere der Artengruppen Brutvögel, Reptilien und Tagfalter vorzusehen.

 

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Investitionen zu schaffen, müssen die drei vorgenannten rechtskräftigen B-Pläne in drei separaten Verfahren gndert werden.

 

Zwischen der Stadt und SVOLT ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der der Stadt bei der Durchführung und der Bearbeitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Lauchhammer“ Nr. 1204-3290-1 entstehenden Kosten durch SVOLT zum Gegenstand hat.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage Darstellung des Plangebietes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/040/VII - I (593 KB)