Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schmaler See“. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Sachverhalt Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Schmaler See“ 1. Änderung nach § 13 BauGB ist in den textlichen Festsetzungen unter Pkt. 2.3. „Bebaubarkeit der Sondergebiete“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) die Bebauung des Sondergebietes SO1 festgelegt. Der Bebauungsplan wurde seinerzeit in enger Abstimmung mit dem Verein „Lausitzer Wege“ e.V. erarbeitet.
Der Verein „Lausitzer Wege“ e.V. hat nunmehr das Ziel, die Wagenburg, welche für die Durchführung des jährlichen Ferienlagers benötigt wird, im Sondergebiet 1 zu errichten. Das Aufstellen und Betreiben der Wagenburg ist nach den vorhandenen Festsetzungen derzeit nicht möglich. Von der Bauordnungsbehörde wird dazu gegenwärtig keine Baugenehmigung erteilt.
Um eine Entwicklung des „Lausitzer Wege“ e.V. zu fördern und eine Durchführung des überregionalen Ferienlagers zu gewährleisten macht sich eine Ergänzung von Punkt 2.3. wie folgt notwendig:
„SO1 – Eingangsgebäude, Markthalle, Remise. Sanitärgebäude,
Mit dem Aufstellen der Wagenburg im Sondergebiet SO 1 erfolgt eine Konzentration der unterschiedlichen Nutzungen des Vereins auf diesem Gebiet.
Das Änderungsverfahren beeinflusst nicht die Grundzüge der Planung. Die Nutzungsarten bleiben im Plangebiet erhalten.
Das vereinfachte Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||