Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/053/IV 2.Ä.I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Schmaler See"
hier: 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
30.05.2012 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2012 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/06/20)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung des  Bebauungsplanes „Schmaler See“. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.


Sachverhalt

Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Schmaler See“ 1. Änderung nach § 13 BauGB ist in den textlichen Festsetzungen unter Pkt. 2.3. „Bebaubarkeit der Sondergebiete“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) die Bebauung des Sondergebietes SO1 festgelegt. Der Bebauungsplan wurde seinerzeit in enger Abstimmung mit dem Verein „Lausitzer Wege“ e.V. erarbeitet.

 

Der Verein „Lausitzer Wege“ e.V. hat nunmehr das Ziel, die Wagenburg, welche für die Durchführung des jährlichen Ferienlagers benötigt wird, im Sondergebiet 1 zu errichten. Das Aufstellen und Betreiben der Wagenburg ist nach den vorhandenen Festsetzungen derzeit nicht möglich. Von der Bauordnungsbehörde wird dazu gegenwärtig keine Baugenehmigung erteilt.

 

Um eine Entwicklung des „Lausitzer Wege“ e.V. zu fördern und eine Durchführung des überregionalen Ferienlagers zu gewährleisten macht sich eine Ergänzung von Punkt 2.3. wie folgt notwendig:

 

„SO1 – Eingangsgebäude, Markthalle, Remise. Sanitärgebäude,
Holzhäuser und Wagenburg“

 

Mit dem Aufstellen der Wagenburg im Sondergebiet SO 1 erfolgt eine Konzentration der unterschiedlichen Nutzungen des Vereins auf diesem Gebiet.

 

Das Änderungsverfahren beeinflusst nicht die Grundzüge der Planung. Die Nutzungsarten bleiben im Plangebiet erhalten.

 

Das vereinfachte Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Finanzielle Auswirkungen                            nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [   ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.