Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Freigabe des flexiblen Zuschusses der Stadt Lauchhammer an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für die Finanzierung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum in Höhe von 30.000 Euro für das Jahr 2022. Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27.09.2017 zur Umsetzung des Gemeinsamen Konzepts für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informations-stelle am Kunstgussmuseum und dem daraus resultierenden Vertrag wurde der Stiftung Kunstgussmuseum eine jährliche institutionelle Förderung in Form eines kombinierten Zuschusses gewährt, welcher sich in 2 Teile aufgliedert:
Teil 1: Festzuschuss (verbindlich) in Höhe von 61.000 € / Jahr Teil 2: Flexibler Zuschuss von maximal 30.000 € / Jahr.
Die Gesamtsumme des Zuschusses (91.000 €) ist planerisch im Haushalt berücksichtigt. Der flexible Zuschuss soll demnach anteilig oder in Gänze zum Tragen kommen, wenn nachweislich alle sonstigen Zuschuss-/Einnahme-/Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Jahr ausgeschöpft wurden.
In Auswertung des Betriebes des Kunstgussmuseums mit der touristischen Informations-stelle im ersten Halbjahr 2022 und der Vorausschau auf das 2. Halbjahr ist davon auszu-gehen, dass die Einnahmen des Museums durch Eintritte, Führungen und Verkäufe zwar bisher in der Planung liegen, sich aber nicht wesentlich steigern werden. Gründe hierfür sind die andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die touristischen Aktivitäten und das Besucherverhalten, die eingeschränkte Einbindung der Gießerei durch dortige not-wendige Modernisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen und damit verbunden die derzeitige Einschränkungen mit attraktiven Angeboten durch Schaugüsse und Führungen in der Kunstgießerei.
Dem Finanzplan des Kunstgussmuseum mit der touristischen Informationsstelle für das Jahr 2022 ist weiterhin zu entnehmen, dass Spenden und sonstige Zuwendungen zur Finan-zierung eingeholt werden.
Doch trotz dieser Maßnahmen und der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung im lfd. Betrieb ist ohne die Freigabe des flexiblen Zuschusses eine Finanzierung nicht möglich. Darüber hinaus besteht ein finanzieller Fehlbedarf, den die Stiftung aus Rücklagen trägt und diese sich somit ebenso an der Finanzierung der Mehraufwendungen beteiligt.
Das Kunstgussmuseum mit der touristischen Informationsstelle und dessen Außenwirkung ist wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Ausrichtung Lauchhammers als Kunstguss Stadt sowie des Strukturförderprojektes „Erz und Kohle“. Die Qualität und Quantität des Angebotes sind zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Daher wird die Freigabe des flexiblen Zuschusses für das Jahr 2022 befürwortet.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen - Antrag Stiftung Kunstgussmuseum
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