Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012 gemäß Anlage. Sachverhalt
Aufgrund der Preisentwicklung insbesondere im Bereich Kraftstoffe aber auch in den übrigen Bereichen ist mit einem höheren finanziellen Aufwand für den Betrieb der Parkeisenbahn im Schlosspark in Lauchhammer-West zu rechnen und bereits jetzt sichtbar. Um die finanziellen Aufwendungen von Seiten der Stadt zu minimieren, wird das Fahrentgelt von 1,50 € je Fahrt/Erwachsener auf 2,50 € je Fahrt/Erwachsener und von 1,00 € je Fahrt/Kind auf 1,50 € je Fahrt/Kind ab 01.07.2022 erhöht. Mit der Fahrpreiserhöhung des seit 2012 unveränderten Fahrpreises wird auch dem realen Preisanstieg Rechnung getragen. Des Weiteren wird der Name „Parkexpress“ durch den schon seit einigen Jahren benutzten und geläufigen Namen „Parkeisenbahn“ ersetzt. (Siehe nachfolgende Gegenüberstellung, § 11 Abs. 3):
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja (2002 ff.)
Alle Beträge in EUR
Anlage 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen (Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer) vom 14.06.2012
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||