Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer fordert den Bürgermeister auf, innerhalb der kommunalen Spitzenverbände und gegenüber der Landesregierung des Landes Brandenburg darauf hinzuwirken, den Prozess zur umfassenden Reform des Kita-Rechts fortzusetzen und erfolgreich zu Ende zu bringen. Es ist dringend geboten, das neue Kita-Gesetz in Brandenburg bis zum 1. August 2024 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt
Seit Monaten arbeiten Vertreter*innen der Kommunen, Elternvertretungen und Kita-Träger mit dem Land an der dringend erforderlichen grundlegenden Reformierung des Kita-Gesetzes in Brandenburg. Ergebnisse und wichtige Gutachten liegen bereits vor. Ziel dieses Prozesses ist das Schaffen einer höheren Rechtssicherheit und Transparenz in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung, der Beitragssicherheit, die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards und die Entbürokratisierung.
Das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg entspricht in wesentlichen Punkten nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die für die Entwicklung von Kindern so wichtige frühkindliche Bildung und Erziehung. Die Defizite haben nicht nur die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Kita-Träger, die Elternvertretungen und die politischen Verantwortlichen in den Kommunen seit langem erkannt. Auch auf Landesebene sind sie offenbar bekannt. So fordert der Koalitionsvertrag eine grundlegende Überarbeitung des Kita-Gesetzes, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird. Diese Überarbeitung sollte insbesondere darauf abzielen, „gemeinsam mit den Beteiligten (kommunale Ebene, Eltern, Träger) zu klaren Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zu kommen sowie eine praktikable Essensgeldregelung zu schaffen.“ Zu diesem Zweck wurde es für notwendig befunden, die „Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Finanzausgleichsgesetz neu ordnen.“ (Koalitionsvertrag, S. 32, 1607-1611)
Nachdem der Landkreistag in einem Schreiben zur Kita-Rechtsreform deutlich gemacht hatte, dass die für die Begleitung und Umsetzung der Reform notwendigen Ressourcen derzeit in den Landkreisen nicht zur Verfügung stünden, setzte Ministerin Ernst am 30. März 2022 die Reform aus, obwohl sie gleichzeitig verlauten ließ, dass mit der Arbeit am Gesetz begonnen worden sei und diese weit fortgeschritten wäre (PM der Ministerin vom 30. März 2022). Mit großem Unverständnis ist diese Entscheidung zur Kenntnis genommen worden. Aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung stößt die Entscheidung der Ministerin alldiejenigen vor den Kopf, die sich über viele Monate für ein neues Kitagesetz engagiert haben.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Bürgermeister daher auf, innerhalb der Kommunalen Spitzenverbände und im Benehmen mit der Landesregierung darauf hinzuwirken, den Dialog und den Prozess zur Reform des Kita-Rechts fortzusetzen und erfolgreich zu Ende zu führen.
Gleichzeitig fordert die Stadtverordnetenversammlung die Landesregierung auf, der mit dem Koalitionsvertrag eingegangenen Verpflichtung zur Überarbeitung des Gesetzes vor allem im Interesse der Kinder und Eltern umgehend zu entsprechen, den begonnen Arbeitsprozess wiederaufzunehmen und zu Ende zu bringen. Das überarbeitete Gesetz muss spätestens am 1. August 2024 in Kraft treten können.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
gez. Viola Weinert Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.
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