Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/028/VII I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 2/2022 "Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
08.06.2022 
10. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2022 
14. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.06.2022 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (22/06/31)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/028/VII I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 2/2022Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.  


 

Sachverhalt

 

Der Bereich der Bertolt-Brecht-Straße befindet sich nach Abbruch der mehrgeschossigen Wohngebäude im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).

 

In den Außenbereich fallen alle Gebäude, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen oder nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.

 

Der § 35 Abs. 1 BauGB regelt abschließend die im Außenbereich zulässigen privilegierten Vorhaben.

 

Es ist geplant auf den ehemals mit mehrgeschossigen Wohngebäuden bebauten und nun beräumten Flächen Eigenheimstandorte auszuweisen. Aufgrund der derzeitigen Lage des zukünftigen Wohngebietes im planungsrechtlichen Außenbereich besteht ein Planerfordernis.

 

Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für Bauinteressierten keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 19.750 (1,975 ha).

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37 (tw), 52, 53, 54, 55, 56, 57 (tw), 61, 62 (tw) in der Flur 32 sowie die Flurstücke 1108, 1109 und 1110 der Flur 5 der Gemarkung Lauchhammer. (tw = teilweise)

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Umringplan des Plangebietes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/028/VII I (82 KB)