Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Der Bereich der Bertolt-Brecht-Straße befindet sich nach Abbruch der mehrgeschossigen Wohngebäude im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
In den Außenbereich fallen alle Gebäude, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen oder nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.
Der § 35 Abs. 1 BauGB regelt abschließend die im Außenbereich zulässigen privilegierten Vorhaben.
Es ist geplant auf den ehemals mit mehrgeschossigen Wohngebäuden bebauten und nun beräumten Flächen Eigenheimstandorte auszuweisen. Aufgrund der derzeitigen Lage des zukünftigen Wohngebietes im planungsrechtlichen Außenbereich besteht ein Planerfordernis.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für Bauinteressierten keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 19.750 m² (1,975 ha).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37 (tw), 52, 53, 54, 55, 56, 57 (tw), 61, 62 (tw) in der Flur 32 sowie die Flurstücke 1108, 1109 und 1110 der Flur 5 der Gemarkung Lauchhammer. (tw = teilweise)
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Umringplan des Plangebietes
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