Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/030/V 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Pohling, Sabine
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
31.05.2012 
13. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2012 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/06/13)
Anlagen:
Anlage 1 - Friedhofsgebührensatzung 1. Änderung (Frau Pohling)
Anlage 2 - Synopse Friedhofsgebührensatzung (Frau Pohling) 1. Änderung
Anlage 3 zur Friedhofsgebührensatzung 1 Ä. Nutzungsrechte (Frau Pohling)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer – Friedhofsgebührensatzung.

 


Sachverhalt

Aufgrund eines Rundschreibens des Ministeriums des Innern vom 09. Dezember 2011 (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. 2011/029/V 1. Änderung), in dem die Ruhezeiten für verstorbene Kinder beanstandet werden, ist der § 5 – Nutzungsgebühren zu ändern.

 

Die ursprüngliche Gebühr für die 15jährige Nutzung eines Kindergrabes wurde der 20jährigen Nutzung eines solchen Grabes (Sarg) entsprechend angepasst.

 

Die vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes sind aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich.

 


Finanzielle Auswirkungen                            ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ X ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

553.1.00.06

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

471210-471810

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

391201

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

+ 60,00* 

 

+ 60,00*

 

 

+ 60,00 *

 

+ 60,00*

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 

* 60,00 € pro Neuerwerb Kindergrabstätte

 


Anlagen

  1. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer – Friedhofsgebührensatzung.
  2. Synopse
  3. Betriebsabrechnungsbogen Kalkulation Nutzungsrechte, Kostenträger 553.1.00.06

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Friedhofsgebührensatzung 1. Änderung (Frau Pohling) (14 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse Friedhofsgebührensatzung (Frau Pohling) 1. Änderung (16 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Friedhofsgebührensatzung 1 Ä. Nutzungsrechte (Frau Pohling) (471 KB)