Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer – Friedhofsgebührensatzung.
Sachverhalt Aufgrund eines Rundschreibens des Ministeriums des Innern vom 09. Dezember 2011 (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. 2011/029/V 1. Änderung), in dem die Ruhezeiten für verstorbene Kinder beanstandet werden, ist der § 5 – Nutzungsgebühren zu ändern.
Die ursprüngliche Gebühr für die 15jährige Nutzung eines Kindergrabes wurde der 20jährigen Nutzung eines solchen Grabes (Sarg) entsprechend angepasst.
Die vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes sind aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
* 60,00 € pro Neuerwerb Kindergrabstätte
Anlagen
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