Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 8. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer für das gesamte Stadtgebiet als vollständige Überarbeitung des Flächennutzungsplanes und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Sachverhalt
Der aktuell geltende Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist aus dem Jahr 1998. Zu diesem Zeitpunkt wurde von einem Wachstum bzw. mindestens einem Erhalt der Wirtschaftsstärke und Einwohnerzahl ausgegangen. Entgegen den Erwartungen haben sich die Einwohnerzahlen der Stadt Lauchhammer seit 1998 kontinuierlich verringert (1998: 21.980 EW; 2020: 14.336 EW). Der Verlust der Braunkohleindustrie sowie die Stillegung der angrenzenden Tagebauflächen als Hauptarbeitgeber in der Stadt konnten nur eingeschränkt durch andere Gewerbe kompensiert werden. Die darauffolgenden Schrumpfungsprozesse hatten einen sehr umfangreichen Rückbau von Wohn- und Gewerbegebieten zur Folge. Zusätzlich musste die Nutzung mehrerer als Wohnen und Gewerbe ausgewiesener Flächen aufgrund von Bergbaufolgen verringert oder ausgeschlossen werden. Der aktuell geltende Flächennutzungsplan stellt diese Entwicklung bisher nicht dar und weist Flächen für Wohnen und Gewerbe aus, die dafür keine planungsrechtliche Eignung haben oder aus Gründen der zukünftigen Stadtentwicklung nicht mehr baulich entwickelt werden sollten.
Die Stadt Lauchhammer hat in Abstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanung und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in einem ersten Schritt in den letzten zwei Jahren die Veränderungen in der Stadtentwicklung untersucht und ein vom Land Brandenburg gefördertes Gesamtkonzept erstellt. Dieses analysiert den Status quo der Stadtentwicklung sowie der bestehenden Einfluss- und Gefährdungsfaktoren Bergbaufolgen, niedriger Grundwasserflurabstand, Hochwasser und naturschutzrechtlich ausgewiesene Schutzgebiete und leitet darauf aufbauend Ziele für die weitere Stadtentwicklung, hier auch die Entwicklung der Flächen im Stadtgebiet, ab. Hierbei sind auch die einzelnen Ortsteile und die damit verbundenen Infrastrukturaufwendungen erwähnt. Die Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes stellt hierfür das zentrale Element dar. Zum einen ermöglicht er die planungsrechtliche Sicherung der Ergebnisse und zum anderen die planungsrechtliche Ausweisung gewerblicher Flächen sowie Standorte für Wohnen, als Ersatz für die bergbaulich reduzierten Flächen, um die Funktion als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit der Stadt Schwarzheide dauerhaft zu sichern. Weiterhin soll damit die Entwicklung der Stadt zugunsten der erneuerbaren Energien planungsrechtlich gesichert werden. Es besteht keine Alternative zum Flächennutzungsplan als planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden und künftig beabsichtigten Nutzungen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Darstellung Plangebiet auf topographischer Karte
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