Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
In Ergänzung der Beschlüsse 17/03/05 vom 29.03.2017 und 19/09/37 vom 18.09.2019 beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer, das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung Grünewalde) auf unbestimmte Zeit als Vereinsobjekt zu aktivieren.
In diesem Zusammenhang wird die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer gewährleistet. Eine Miete von 1,00 €/m²/Monat ist zu erheben.
Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung wird in den Vertrag aufgenommen. Der Mietvertrag ist entsprechend zu ändern. Sachverhalt
Auf Initiative von Jugendlichen des Ortsteiles Grünewalde entstand Ende des Jahres 2016 die Grünewalder Dorfjugend. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wurde im Jahr 2017 vollzogen.
Die Grünewalder Dorfjugend benötigte damals einen Vereinsraum bzw. ein Vereinsgebäude.
Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 03.12.2014, Beschluss-Nr.14/12/47 (BV 2014/028/VI) ist die Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“ Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte / Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie). Somit war und ist eine Aktivierung dieses Objektes, als Objekt einer freiwilligen Aufgabe, grundsätzlich ausgeschlossen bzw. stand unter dem Vorbehalt der Kostenfreistellung der Stadt durch den Nutzer.
Die Nutzung alternativer Objekte war bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich. Da die Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 vorerst nur vorübergehend, bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrum Grünewalde, erfolgen sollte, wurde mit Beschluss vom 29.03.2017 (Beschluss 17/03/05) der Aktivierung des Objektes, als zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante, zugestimmt. Die Nutzung wurde zunächst bis zum 31.06.2019 befristet.
Eine weitere Fristverlängerung zur Nutzung bis zum 31.12.2022 wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2019 (Beschluss 19/09/37) beschlossen.
Da auch in absehbarer Zeit dem Verein kein Alternativobjekt zur Verfügung gestellt werden kann, empfiehlt die Stadt Lauchhammer den befristeten Nutzungsvertrag in einen unbefristeten Nutzungsvertrag zu wandeln und eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit zu verankern. Eine Miete von 1,00 €/m²/Monat ist zu erheben. Die entspricht bei einer Nutzfläche von 180 m² 180 €/Monat.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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