Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/003/VI 2.Ä.  

 
 
Betreff: Aktivierung des Objektes Lauchstraße 11 als Vereinsobjekt
hier: Fristverlängerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
13.06.2022 
10. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2022 
14. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.06.2022 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (22/06/29)  

 

In Ergänzung der Beschlüsse 17/03/05 vom 29.03.2017 und 19/09/37 vom 18.09.2019

beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer, das

Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung Grünewalde) auf

unbestimmte Zeit als Vereinsobjekt zu aktivieren.

 

In diesem Zusammenhang wird die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß

§ 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer gewährleistet.

Eine Miete von 1,00 €/m²/Monat ist zu erheben.

 

Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung wird in den Vertrag aufgenommen.

Der Mietvertrag ist entsprechend zu ändern.  


Sachverhalt

 

Auf Initiative von Jugendlichen des Ortsteiles Grünewalde entstand Ende des Jahres

2016 die Grünewalder Dorfjugend. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wurde

im Jahr 2017 vollzogen.

 

Die Grünewalder Dorfjugend benötigte damals einen Vereinsraum bzw. ein Vereinsgebäude.

 

Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom

03.12.2014, Beschluss-Nr.14/12/47 (BV 2014/028/VI) ist die Rahmenrichtlinie

Perspektivische Konzentration der kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“

Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte /

Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter

Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie).

Somit war und ist eine Aktivierung dieses Objektes, als Objekt einer freiwilligen Aufgabe,

grundsätzlich ausgeschlossen bzw. stand unter dem Vorbehalt der Kostenfreistellung der

Stadt durch den Nutzer.

 

Die Nutzung alternativer Objekte war bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht

glich.

Da die Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 vorerst nur vorübergehend, bis zur

Fertigstellung des Ortsteilzentrum Grünewalde, erfolgen sollte, wurde mit Beschluss vom

29.03.2017 (Beschluss 17/03/05) der Aktivierung des Objektes, als zweckmäßigste und

wirtschaftlichste Variante, zugestimmt. Die Nutzung wurde zunächst bis zum 31.06.2019

befristet.

 

Eine weitere Fristverlängerung zur Nutzung bis zum 31.12.2022 wurde in der

Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2019 (Beschluss 19/09/37) beschlossen.

 

Da auch in absehbarer Zeit dem Verein kein Alternativobjekt zur Verfügung gestellt werden

kann, empfiehlt die Stadt Lauchhammer den befristeten Nutzungsvertrag in einen

unbefristeten Nutzungsvertrag zu wandeln und eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit zu

verankern. Eine Miete von 1,00 €/m²/Monat ist zu erheben. Die entspricht bei einer

Nutzfläche von 180 m² 180 €/Monat.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

BK 366.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

366.1.01.01 Gebäudemanagement

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

431006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

441132 Betriebskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2022

davon
2023

davon
2024

davon
2025

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


2.500,00
 


2.500,00
 


2.500,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR