Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.
Sachverhalt Gemäß § 64 Abs. 2 Ziffer 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Stadt Lauchhammer die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Besonderen sind hierbei die Amtshandlungen und sonstigen Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauchhammer und die für diese Verwaltungstätigkeiten zu erhebenden Gebühren Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Ein Vergleich der jeweiligen Verwaltungsgebührentarife der Städte Senftenberg, Schwarzheide, Elsterwerda, Calau, Finsterwalde und des Amtes Ortrand ergab, dass die Stadt Lauchhammer in einzelnen Tarifnummern relativ geringe Verwaltungsgebühren erhebt. Im Hinblick auf die Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2011 einerseits und auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Gebührenhöhen v.g. Gebührentarife regionaler Städte andererseits sind entsprechende Anpassungen geboten.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Regelungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Regelungen der Verwaltungsgebührensatzung bleiben unverändert bestehen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Detaillierte Darstellung nicht möglich, da Veranschlagung der Gebühren Auswirkungen auf die Teilhaushalte aller Ämter hat.
Nicht planbar; Betrag ist abhängig von den tatsächlichen Fallzahlen
Anlagen Anlage 1: Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer Anlage 2: Synopse
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