Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/009/V  

 
 
Betreff: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Thielicke
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
31.05.2012 
13. Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2012 
16. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (12/06/11)
Anlagen:
C5_8D
C5_F7

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.

 


Sachverhalt

Gemäß § 64 Abs. 2 Ziffer 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Stadt Lauchhammer die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Besonderen sind hierbei die Amtshandlungen und sonstigen Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauchhammer und die für diese Verwaltungstätigkeiten zu erhebenden Gebühren Gegenstand dieser Beschlussvorlage.

 

Ein Vergleich der jeweiligen Verwaltungsgebührentarife der Städte Senftenberg, Schwarzheide, Elsterwerda, Calau, Finsterwalde und des Amtes Ortrand ergab, dass die Stadt Lauchhammer in einzelnen Tarifnummern relativ geringe Verwaltungsgebühren erhebt. Im Hinblick auf die Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2011 einerseits und auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Gebührenhöhen v.g. Gebührentarife regionaler Städte andererseits sind entsprechende Anpassungen geboten.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Regelungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Regelungen der Verwaltungsgebührensatzung bleiben unverändert bestehen.

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ x ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

431100/

631100

 

 

 

 

 

 

 

Detaillierte Darstellung nicht möglich, da Veranschlagung der Gebühren Auswirkungen auf die Teilhaushalte aller Ämter hat.

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Nicht planbar; Betrag ist abhängig von den tatsächlichen Fallzahlen

 


Anlagen

Anlage 1: Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer

Anlage 2: Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 C5_8D (43 KB)    
Anlage 1 2 C5_F7 (29 KB)