Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt
Laut einem Hinweis des Landkreises ist das Wort „Stadt“ vor Lauchhammer im § 1 Absatz 1 zu streichen, da die Stadt den Namen „Lauchhammer“ trägt.
Aufgrund dessen, dass die Stelle eines Büroleiters nicht mehr existiert, sind § 3 Abs. 4 und § 13 Abs. 7 entsprechend zu ändern.
Der § 5, der bisher Regelungen bezüglich eines Behindertenbeauftragten und eines Seniorenbeauftragten umfasste, wird nunmehr um Regelungen bezüglich eines Naturschutzbeauftragten ergänzt.
Bei der Aufzählung der Bekanntmachungskästen im § 13 Absatz 5 ist der veränderte Standort des Bekanntmachungskastens in Lauchhammer-Nord von „Hauptstraße 17 (am ehemaligen Gemeindeamt)“ in „Hauptstraße 21 (vor dem Vereinshaus)“ zu korrigieren.
In der als Anlage 1 zur Hauptsatzung beigefügten Karte ist die Bezeichnung „Wischgrund“ gestrichen worden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Regelungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Regelungen der Hauptsatzung bleiben unverändert bestehen.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
Anlage 1: Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer Anlage 2: Synopse
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