Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/017/VII  

 
 
Betreff: Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Wirtschaftsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Fraktion SPD-ABL
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/15)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf Vorschlag der Fraktion SPD-ABL gemäß § 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für die Dauer der Wahlperiode als beratendes Mitglied des Wirtschaftsausschusses Herrn Frank Jurischka.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner).

 

Die Berufung erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach § 39 BbgKVerf.

 

Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 BbgKVerf sowie § 31 Abs. 2 und 3 BbgKVerf gelten entsprechend.

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Gleitsmann

Fraktionsvorsitzender