Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/012/VII  

 
 
Betreff: Erhöhung Eigenanteil Kegelbahn Lauchhammer-Ost
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
11.03.2021 
6. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/12)
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/012/VII

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Eigenanteil für

den  2. Bauabschnitt  Kegelbahn Lauchhammer Ost, geführt unter der Investitionsnummer

SPORT05, um 30.000,00 von 175.000,00 € auf 205.000,00 €  zu erhöhen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt

 

Der Keglervereinigung Lauchhammer e.V. hat im Jahr 2020 für das Jahr 2021 einen

Fördermittelantrag beim Landessportbund zum Neubau von Umkleiden und sanitären

Anlagen eingereicht. Mit Errichtung dieser Anlagen soll der Turnierbetrieb auf Landesebene

sichergestellt werden. Die Kostenschätzung belief sich auf 300.000 €, wobei 125.000 € aus

Fördermitteln und 175.000 € aus Eigenmitteln finanziert werden sollten.

 

Im Rahmen der weiteren Planung entstand der Vorschlag die geplanten sanitären

Einrichtungen in Form eines Verbindungsbaus zwischen Kegelbahn und Spielleuteheim zu

errichten, damit beide Vereine von den Anlagen profitieren können.

 

Die finanziellen Auswirkungen übersteigen die derzeitigen Möglichkeiten des Haushaltes der

Stadt Lauchhammer. Deshalb ist geplant, den 2. Bauabschnitt soweit vorzubereiten, dass in

den Folgejahren in einem weiteren  Bauabschnitt die Maßnahme vollendet werden kann.

Dies betrifft insbesondere das barrierefreie WC.

Demnach muss aber jetzt schon ein Bauantrag für die Gesamtmaßnahme gestellt werden und der Hinweis auf zwei Nutzungsabschnitte erfolgen.

Von der Unteren Bauaufsicht  wird die Nutzung von nur einem Bauabschnitt  in Aussicht

gestellt.

 

Die Kostenschätzung für den 2. Bauabschnitt beläuft sich nunmehr auf 330.000 €, woraus

sich bei Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 125.000 € ein Eigenanteil in Höhe von

205.000 € ergeben würde.

 

Die Deckung kann aus eingesparten Mitteln im Unterhaltungsbereich im Jahr 2020 erfolgen.  

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ X ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 30.000,00 €

 

Produkt:

 

424.1.02

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

424.1.04.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

431006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

362235

096101

235121

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 


      125.000,00

      330.000,00


          
          



 



 

 

Alle Beträge in EUR

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

 

Anlage 1 – Lageplan

Anlage 2 – Kosten finanzieller Mehrbedarf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2021/012/VII (601 KB)