Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/001/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Solarpark Lauchhammer - Kokerei"
hier: Aufstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.01.2012 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.01.2012 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/01/01)

Die  Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung

des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer – Kokerei“ und die

damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung

der Behörden nach § 4 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Solarpark mit einer Größe von 8,5 ha entwickelt werden.

 

Es handelt sich hierbei um das Gelände der ehemaligen Braunkohlenkokerei.

 

Die zur Verfügung stehende Fläche befindet sich westlich der Stadt Lauchhammer und ist über die Finsterwalder Straße (L 63) erschlossen.

 

Eigentümer für diese Fläche ist zurzeit die LMBV mbH. Die LMBV mbH hat in einem öffentlichen Bieterverfahren diese Fläche ausgeschrieben. Entwickelt werden soll in diesem Bereich eine Freiflächenphotovoltaikanlage (eingezäunt) mit den dazugehörigen baulichen Anlagen für die Wandlung des produzierten Stromes sowie für Überwachungs-, Einspeise- und Instandhaltungszwecke.

 

Der betroffene Bereich ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Umsetzung des Planzieles ist in dem Vorhaben- und Erschließungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ (nach § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung “Photovoltaik“ auszuweisen.

 

Plangebiet

 

Gemarkung:              Lauchhammer

Flur:              24

Flurstück:              48 (TF), 99 (TF)

(TF – Teilfläche)

 

Mit der Nutzung der Fläche für Photovoltaikanlagen schafft die Stadt Lauchhammer eine Grundlage zur Nutzung alternativer Energie. 

 

Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist demzufolge gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch die Stadtverwaltung Lauchhammer.

 

Für die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        nein

 

 


Anlagen

Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Lauchhammer – Kokerei