Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer – Kokerei“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Solarpark mit einer Größe von 8,5 ha entwickelt werden.
Es handelt sich hierbei um das Gelände der ehemaligen Braunkohlenkokerei.
Die zur Verfügung stehende Fläche befindet sich westlich der Stadt Lauchhammer und ist über die Finsterwalder Straße (L 63) erschlossen.
Eigentümer für diese Fläche ist zurzeit die LMBV mbH. Die LMBV mbH hat in einem öffentlichen Bieterverfahren diese Fläche ausgeschrieben. Entwickelt werden soll in diesem Bereich eine Freiflächenphotovoltaikanlage (eingezäunt) mit den dazugehörigen baulichen Anlagen für die Wandlung des produzierten Stromes sowie für Überwachungs-, Einspeise- und Instandhaltungszwecke.
Der betroffene Bereich ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Umsetzung des Planzieles ist in dem Vorhaben- und Erschließungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ (nach § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung “Photovoltaik“ auszuweisen.
Plangebiet
Gemarkung: Lauchhammer Flur: 24 Flurstück: 48 (TF), 99 (TF) (TF – Teilfläche)
Mit der Nutzung der Fläche für Photovoltaikanlagen schafft die Stadt Lauchhammer eine Grundlage zur Nutzung alternativer Energie.
Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist demzufolge gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch die Stadtverwaltung Lauchhammer.
Für die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Lauchhammer – Kokerei“
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