Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/014/VII  

 
 
Betreff: Mittelfreigabe Erneuerung Gehweg M.-A.-Nexö-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
10.03.2021 
6. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
11.03.2021 
6. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/14)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/014/VII
Anlage 2 zur BV 2021/014/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Mittelfreigabe in

Höhe von ca. 75.000,00 € für die Erneuerung des Gehweges einschließlich der

Straßenbeleuchtung an der M.-A.-Nexö-Straße.

 

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Sachverhalt

 

Der WAL Betrieb erneuert die Trink- und Schmutzwasserleitung im Bereich des östlichen

Gehweges und des Parkstreifens in der M.-A.-Nexö-Straße.

 

Diese Gelegenheit möchte die Stadt Lauchhammer nutzen, um den Gehweg sowie die

Straßenbeleuchtung zu erneuern.  Dabei ist vorgesehen, die alte Straßenbeleuchtung und

den Gehweg auf der westlichen Seite zurückzubauen. Die neue Straßenbeleuchtung wird

dann wieder auf der westlichen Seite installiert. Auch erhalten die Zufahrten zu den

Parkflächen auf dieser Seite eine Asphaltierung. 

 

Der östliche Gehweg soll neue Borde sowie ebenfalls eine Asphaltierung erhalten.

 

Die Baumaßnahme ist seitens des Wasserverbandes bereits vergeben. Baubeginn ist

voraussichtlich der 15. März 2021. Der Abschluss der Baumaßnahme ist auf Ende Juni

terminiert.

 

Die Maßnahme soll aus Eigenmitteln finanziert werden, weil die Aufnahme in den

Umsetzungsplan zur Städtebauförderung aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, aber

dennoch die positiven Synergien, die sich aus dem Anschluss an die WAL-Maßnahme

ergeben, genutzt werden sollen.

 

Die Deckung erfolgt aus geplanten Mitteln im Ergebnishaushalt für die Erneuerung von Brücken, welche in diesem Jahr zwar geplant, aber aufgrund  der Beantragung von Fördermitteln noch nicht durchgeführt werden können.

 

Insoweit der Beschluss gefasst wird, ist eine Ausschreibung der Bauleistung für die 13. KW

geplant.

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

541.1.02

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

541.1.01.04

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

096101

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



       75.000,00



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Anlage 1 - Kostenschätzung

Anlage 2 - Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 zur BV 2021/014/VII (184 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 zur BV 2021/014/VII (513 KB)