Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Im Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist der Standort „Bockwitzer Straße – Millygrube“ als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Er ist gegenwärtig jedoch planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuordnen. Eine bauliche Nutzung der unbebauten Grundstücke und die Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Unternehmen sind damit nur unter den speziellen Maßgaben des § 35 BauGB zulässig.
Am Standort Bockwitzer Straße sind gegenwärtig folgende Firmen ansässig:
Weitere Grundstückseigentümer sind:
Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen besteht deshalb für den Standort ein Planungserfordernis. Der Standort soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für die Grundstückseigentümer keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 229.500,00 m².
Es umfasst folgende Flurstücke:
Flur 13: 119/1 tw, 119/2 tw, 120 tw, 127, 134, 526, 527, 529, 530, 531, 547, 548, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 566, 702, 703 tw, 717, 719, 720, 721 tw, 722, 723 tw, 724, 725 tw, 726, 727, 728, 729 Flur 16: 221 tw, 239, 344, 345, 347, 371, 372, 376, 379 Flur 17: 14, 15, 16, 17, 144,167 tw, 173 tw Flur 18: 1600, 1602, 1604, 1606, 1608, 1609, 863
Der Standort „Bockwitzer Straße – Millygrube“ wird weiterhin vom Flurbereinigungsverfahren Lauchhammer, VNr. 6003 O berührt. Im Zuge des Verfahrens kommt es zu einer völligen Neugestaltung des Wege- und Gewässerverlaufs sowie des Grundstücksbestandes im Verfahrensgebiet.
In Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens wurden bereits die zukünftigen Blockgrenzen für Wege und Gewässer abgestimmt, so dass sich der Umring des Plangebietes im Bereich des Stadtrings West an diesen orientiert.
Für die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für diesen Standort ist mit Kosten in Höhe von ca. 170.000,00 € zu rechnen. Die Vergabe der Planungsleistung muss in einem Wettbewerbsverfahren erfolgen.
Die Finanzierung der Planungsleistung soll in einem städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern bzw. -besitzern geregelt werden. In ersten Gesprächen wurde dazu mit den künftigen Eigentümern der zwei größten Grundstücke bereits Übereinstimmung erzielt.
Die Planungsleistungen werden erst ausgeschrieben, wenn die entsprechenden städtebaulichen Verträge abgeschlossen sind.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 170.000,00
Alle Beträge in EUR Anlagen Umringsplan des Plangebietes
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