Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/009/VII I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2021 "Bockwitzer Straße - Millygrube"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
10.03.2021 
6. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/11)
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/009/VII I

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

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Sachverhalt

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist der Standort „Bockwitzer Straße – Millygrube“ als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Er ist gegenwärtig jedoch planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuordnen. Eine bauliche Nutzung der unbebauten Grundstücke und die Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Unternehmen sind damit nur unter den speziellen Maßgaben des § 35 BauGB zulässig.

 

Am Standort Bockwitzer Straße sind gegenwärtig folgende Firmen ansässig:

 

  • B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer
  • SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Lauchhammer mbH
  • Schrotthandel Dymke
  • TM Car Audio
  • Steuerkanzlei Linke
  • Pro Holzbau GbR
  • Bft-Tankstelle

 

Weitere Grundstückseigentümer sind:

 

  • Herr Carsten Schmidt
  • IKR Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft
  • LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft

 

Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen besteht deshalb für den Standort ein Planungserfordernis. Der Standort soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.

 

Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes als Bebauungsplan nach § 8 BauGB erforderlich, da andernfalls für die Grundstückseigentümer keine Genehmigungen im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden können.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 229.500,00 m².

 

Es umfasst folgende Flurstücke:

 

Flur 13:

119/1 tw, 119/2 tw, 120 tw, 127, 134, 526, 527, 529, 530, 531, 547, 548, 558, 559, 560, 561, 562, 563, 566, 702, 703 tw, 717, 719, 720, 721 tw, 722, 723 tw, 724, 725 tw, 726, 727, 728, 729

Flur 16:

221 tw, 239, 344, 345, 347, 371, 372, 376, 379

Flur 17:

14, 15, 16, 17, 144,167 tw, 173 tw

Flur 18:

1600, 1602, 1604, 1606, 1608, 1609, 863

 

 

Der Standort „Bockwitzer Straße – Millygrube“ wird weiterhin vom Flurbereinigungsverfahren Lauchhammer, VNr. 6003 O berührt. Im Zuge des Verfahrens kommt es zu einer völligen Neugestaltung des Wege- und Gewässerverlaufs sowie des Grundstücksbestandes im Verfahrensgebiet.

 

In Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens wurden bereits die zukünftigen Blockgrenzen für Wege und Gewässer abgestimmt, so dass sich der Umring des Plangebietes im Bereich des Stadtrings West an diesen orientiert.

 

Für die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für diesen Standort ist mit Kosten in Höhe von ca. 170.000,00 € zu rechnen. Die Vergabe der Planungsleistung muss in einem Wettbewerbsverfahren erfolgen.

 

Die Finanzierung der Planungsleistung soll in einem städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern bzw. -besitzern geregelt werden. In ersten Gesprächen wurde dazu mit den künftigen Eigentümern der zwei größten Grundstücke bereits Übereinstimmung erzielt.

 

Die Planungsleistungen werden erst ausgeschrieben, wenn die entsprechenden städtebaulichen Verträge abgeschlossen sind.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 170.000,00

 

Produkt:

511.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

521160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



            170.000,00



           85.000,00



           85.000,00



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Umringsplan des Plangebietes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2021/009/VII I (137 KB)