Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/008/VII  

 
 
Betreff: Benennung einer Straße und Vergabe einer Postanschrift für das Gewerbegrundstück der Fa. RUBIN GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
10.03.2021 
6. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/10)
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/008/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, der Zuwegung zum Recyclinghof der Fa. RUBIN GmbH (Gemarkung Kleinleipisch, Flur 6, Flurstück 3) den Straßennamen „An den Wolfsbergen“ zu geben und den Gewerbeflächen der Fa. RUBIN GmbH auf der Gemarkung Kleinleipisch, Flur 6, Flurstück 1 die Postanschrift „1“ zuzuordnen.

 

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Sachverhalt

 

Die Firma RUBIN GmbH aus Lauchhammer betreibt seit Jahren den ortsüblich bekannten Recyclinghof Wolfsberge. Dieses Gelände gehörte bis 2019 flächenmäßig zur Gemarkung Finsterwalde und wurde im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens der Gemarkung Kleinleipisch, Flur 6, Flurstück 1 zugeordnet. Damit wechseln die Zuständigkeiten vom Landkreis Elbe-Elster zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz und von der Stadt Finsterwalde zur Stadt Lauchhammer.

 

Das Gewerbegrundstück der Fa. RUBIN GmbH ist nur über eine Zufahrtstraße, die von der L60 abgeht, zu erreichen. Auch diese Zufahrtsstraße wurde in die Verantwortung der Stadt Lauchhammer übertragen.

 

Das Unternehmen beantragte daraufhin bei der Stadt Lauchhammer eine postalische Zuordnung des Grundstückes, weil es in Gefahrensituationen wie Brände oder Unfälle, für die Leitstelle dringend notwendig ist, eine Adresse für die Rettungskräfte zu benennen.

 

Nach Rücksprache mit der Leitstelle Cottbus ist das Unternehmen im Falle eines Notrufes versorgt. Das System arbeitet mit einem Kartensystem, welches auf Google Maps zurückgreift. Bei der Eingabe der Schlagwörter „Recyclinghof“ und „Rubin“ konnte der Mitarbeiter auf die Karte zugreifen und den Standort benennen. Im Kartenwerk des Katasteramtes allerdings ist das Auffinden nur mit dem Wissen von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer möglich.

 

Deshalb erachtet es die Stadt Lauchhammer als wichtig, mit einem offiziellen Straßennamen das Auffinden des Standortes zu erleichtern.

 

Das Gewerbegrundstück befindet sich in dem um 1847 bezeichneten „Königlichen Forstrevier Grünhaus“, dessen höchste Erhebungen man damals als Berge zwischen dem Seeteich und Kleinleipisch als den Großen und den Kleinen Wolfsberg bezeichnete. Daher hat auch der bestehende Recyclinghof den Zusatz „Wolfsberge“. Dieser Begriff könnte sich daher auch in der Anschriftenbezeichnung  wiederfinden.

Die Bezeichnung von Straßennamen und die Vergabe von Hausnummern ist eine hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Die Zufahrtsstraße hat bereits die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ durch eine Widmung erhalten.

Die Stadt Lauchhammer schlägt als Anschriftenbezeichnung „An den Wolfsbergen“ mit der Hausnummer „1“ vor.

 

Diese Festlegung wird nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung dem Katasteramt  als auch der Internetsuchmaschine „Google“ gemeldet, um den Leitstellen den Standort das schnelle Auffinden des Objektes zu ermöglichen.

 

Kosten entstehen der Stadt lediglich für die Beschaffung eines neuen Straßennamen-schildes, welche aus den Aufwendungen der laufenden Verwaltung beglichen werden können.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage zur BV 2021/008/VII (1455 KB)