Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/005/VII  

 
 
Betreff: Trägerschaft für Horteinrichtung "Kuno's Horthaus"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
15.03.2021 
6. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/07)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, die Einrichtung „Kuno´s Horthaus“ weiter in freier Trägerschaft zu betreiben und alle erforderlichen Schritte entsprechend einzuleiten.

 

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Sachverhalt

 

Der Träger hat den Betreibervertrag zum 01.06.2021 gekündigt. Im Ergebnis einer gemeinsamen Beratung und auf Bitten der Stadtverwaltung Lauchhammer wurde diese Kündigung zurückgezogen und die Aufhebung des Trägerschaftsvertrags zum 31.07.2021 vereinbart.

 

Nunmehr muss für die Einrichtung ein neuer Träger gefunden werden, der den Betrieb der Einrichtung ab dem 01.08.2021übernimmt.

 

Nach Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche kommt eine Übernahme in städtische Trägerschaft der Stadt Lauchhammer nicht in Betracht.

 

Gründe hierfür sind, der mit der Übernahme der Einrichtung verbundene Personalübergang an den Träger und die damit verbundenen Personal-Mehrkosten, sowie langfristigen Auswirkungen auf den Stellenplan.

 

Die Einrichtung wird auch weiterhin für die Sicherstellung des Bedarfs an Hortplätzen benötigt. Daher wird der Bürgermeister damit beauftragt, einen neuen Träger für die Einrichtung zu akquirieren und die erforderlichen Maßnahmen dazu einzuleiten und durchzuführen.

 

Der Trägerschaftsvertrag mit dem neuen Betreiber ist im Juni-Sitzungslauf zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Sollte trotz intensiver Bemühungen kein freier Träger gefunden werden, so übernimmt die Stadtverwaltung Lauchhammer in diesem Fall die Einrichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs und Bedarfs an Hortbetreuungsplätzen in eigene Trägerschaft.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [    ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen:  Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

 

 

 

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