Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Mit der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 42], S. 1) vorgenommenen Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04 [Nr. 09], S. 197) ist auch der § 45 die gesetzliche Grundlage der Feuerwehrsatzung, geändert worden.
Gemäß § 45 (alt) war nur ein Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung (vom 08.12.2016) möglich.
Nach der Änderung des § 45, der nunmehr mit „Erhebung von Gebühren und Kostenersatz“ überschrieben ist, können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes neben dem Kostenersatz Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg aufgrund eigener Satzung erheben (§ 45 Absätze 1 und 2 BbgBKG).
Infolge der Änderung des § 45 BbgBKG waren auch die Feuerwehrsatzung und die Kalkulation entsprechend zu überarbeiten und neu zu fassen (Anlage 2, Anlage 3).
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen Anlage 2: Kalkulation Anlage 3: Synopse
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