Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2020/025/VII  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
19.11.2020 
ENTFÄLLT - 6. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2020 
8. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (20/12/38)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2020/025/VII
Anlage 2 zur BV 2020/025/VII
Anlage 3 zur BV 2020/025/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

Mit der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 42], S. 1) vorgenommenen Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04 [Nr. 09], S. 197) ist auch der § 45 die gesetzliche Grundlage der Feuerwehrsatzung, geändert worden.

 

Gemäß § 45 (alt) war nur ein Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung (vom 08.12.2016) möglich.

 

Nach der Änderung des § 45, der nunmehr mit „Erhebung von Gebühren und Kostenersatz“ überschrieben ist, können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes neben dem Kostenersatz Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg aufgrund eigener Satzung erheben (§ 45 Absätze 1 und 2 BbgBKG).

 

Infolge der Änderung des § 45 BbgBKG waren auch die Feuerwehrsatzung und die Kalkulation entsprechend zu überarbeiten und neu zu fassen (Anlage 2, Anlage 3).

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 

 

Produkt:

 

126.1.00

Brandschutz

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

126.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

137001

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

432110

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 

ist vom
Einsatz-
geschehen
abhängig



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Anlage 1: Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen
      der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung)

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2020/025/VII (90 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2 zur BV 2020/025/VII (543 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 3 zur BV 2020/025/VII (121 KB)