Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Das Gebiet der Stadt Lauchhammer liegt im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“, dessen Mitglied die Stadt Lauchhammer ist. Die Unterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung obliegt gemäß § 79 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) dem Gewässerverband „Kleine Elster Pulsnitz“.
Die Verbandsmitglieder haben an den Gewässerverband Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind, in Geld zu leisten.
Mit der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 09.12.2011 wurde seit dem 01.01.2012 flächendeckend für alle Grundstücke im Gemarkungsbereich der Stadt Lauchhammer eine Umlage von 8,38 €/ha und Jahr erhoben. Ab dem 01.01.2019 betrug die Umlage 10,27 €/ha und Jahr.
Das Land Brandenburg hat am 07.05.2020 eine Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die Gewässerverbände (Beitragsbemessungsverordnung – BBV) beschlossen. Demnach erfolgt ab dem 01.01.2021 die Bemessung der Beiträge an die Gewässerunterhaltungsverbände nach Vorteilsgebietstypen 1 - 3 und nach der Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind, gemäß § 80 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG).
In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 28.10.2020 wurden mit Wirkung vom 01.01.2021 für die Vorteilsgebietstypen folgende Beiträge beschlossen:
Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen 23,30 €/ha Vorteilsgebietstyp 2 – Landwirtschaft 11,65 €/ha Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen 5,83 €/ha
Infolge dessen ist die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ im Wesentlichen hinsichtlich der nunmehr neu kalkulierten Höhen der Umlage zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist die bestehende Satzung überarbeitet und eine Neufassung vorgenommen worden.
Im Satzungstext (Neufassung):
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Anlage 1 Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ Anlage 2 Kalkulation Anlage 3 Synopse
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