Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2020/011/VII  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
19.11.2020 
ENTFÄLLT - 6. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2020 
8. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (20/12/37)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2020/011/VII
Anlage 2 zur BV 2020/011/VII
Anlage 3 zur BV 2020/011/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

Das Gebiet der Stadt Lauchhammer liegt im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“, dessen Mitglied die Stadt Lauchhammer ist. Die Unterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung obliegt gemäß § 79 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) dem Gewässerverband „Kleine Elster Pulsnitz“.

 

Die Verbandsmitglieder haben an den Gewässerverband Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind, in Geld zu leisten.

 

Mit der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 09.12.2011 wurde seit dem 01.01.2012 flächendeckend für alle Grundstücke im Gemarkungsbereich der Stadt Lauchhammer eine Umlage von 8,38 €/ha und Jahr erhoben. Ab dem 01.01.2019 betrug die Umlage 10,27 €/ha und Jahr.

 

Das Land Brandenburg hat am 07.05.2020 eine Verordnung zur Bemessung der Beiträge für die Gewässerverbände (Beitragsbemessungsverordnung – BBV) beschlossen. Demnach erfolgt ab dem 01.01.2021 die Bemessung der Beiträge an die Gewässerunterhaltungsverbände nach Vorteilsgebietstypen 1 - 3 und nach der Nutzungsartengruppe, der die Flächen im Liegenschaftskataster zugeordnet sind, gemäß § 80 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG).

 

In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 28.10.2020 wurden mit Wirkung vom 01.01.2021 für die Vorteilsgebietstypen folgende Beiträge beschlossen:

 

Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen  23,30 €/ha

Vorteilsgebietstyp 2 – Landwirtschaft     11,65 €/ha

Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen       5,83 €/ha

 

Infolge dessen ist die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ im Wesentlichen hinsichtlich der nunmehr neu kalkulierten Höhen der Umlage zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang ist die bestehende Satzung überarbeitet und eine Neufassung vorgenommen worden.

 

Im Satzungstext (Neufassung):

  • § 2 Abs. 3 schreibt fest, dass die Erhebung der Umlage im Zusammenhang mit 
                     der Festsetzung der Grundsteuer erfolgen kann,     
     
  • § 4            der Umlagemaßstab ist auf die Nutzungsartengruppe, der die Flächen im
                     Liegenschaftskataster definiert, festgelegt,  
     
  • § 5 Abs. 1 die Umlagesätze für die Vorteilsgebietstypen 1- 3 wurden festgeschrieben
                     Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen mit     26,54 €/ha/Jahr
                     Vorteilsgebietstyp 2  - Landwirtschaft mit         13,27 €/ha/Jahr
                     Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen mit           6,27 €/ha/Jahr
     
  • § 5 Abs. 2 regelt, wenn mehrere Nutzungsartengruppen für ein Grundstück
                     im Liegenschaftskataster verzeichnet sind, gelten für die amtlichen
                     Flächenanteile die jeweils entsprechenden in § 5 Abs. 1 geregelten
                     Umlagesätze.      

 

  • § 7 Regelung der geschlechtsspezifischen Bezeichnung.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen  

 

Produkt:

 

552.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

552.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

423103

529100

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


            80.000,00
            88.907,88



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

Anlage 1  Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“

Anlage 2 Kalkulation

Anlage 3 Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2020/011/VII (133 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2020/011/VII (108 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2020/011/VII (87 KB)