Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004, geändert durch Satzung vom 17.12.2015, gemäß Anlage.
Sachverhalt
Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21, der am 29.10.2020 beschlossen werden soll, hat die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt Lauchhammer deutlich gemacht. Der Rücklagenbestand, notwendig zum Ausgleich des Defizites im Ergebnishaushalt, wäre ohne Konsolidierungsmaßnahme bereits in 2021 aufgebraucht gewesen.
Um dies zu verhindern und die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landkreises sicherzustellen, ist eine Vielzahl von ertrags- und aufwandsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt 2020/21 eingeflossen.
Gemäß § 64 Abs. 2 Punkt 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge auch aus Steuern zu beschaffen.
Eine Analyse der Hundesteuer hat ergeben, dass die Stadt Lauchhammer bei der Höhe der Hundesteuer im regionalen Vergleich Reserven besitzt. Aus diesem Grunde wird die Steuer auf das Niveau der Stadt Senftenberg angehoben.
Das bedeutet, die jährliche Steuer wird
a) für den ersten Hund je Haushalt von 51,00 Euro auf 60,00 Euro b) für den zweiten Hund je Haushalt von 61,00 Euro auf 70,00 Euro c) für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt von 82,00 Euro auf 90,00 Euro
erhöht.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage
2. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004, geändert durch Satzung vom 17.12.2015
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