Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - IV/044/2004 2.Ä.  

 
 
Betreff: Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004
hier: 2. Änderungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
26.10.2020 
7. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.10.2020 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/10/35)
Anlagen:
Anlage zur BV IV/044/2004 2.Ä.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004, geändert durch Satzung vom 17.12.2015, gemäß Anlage.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21, der am 29.10.2020 beschlossen werden soll, hat die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt Lauchhammer deutlich gemacht.

Der Rücklagenbestand, notwendig zum Ausgleich des Defizites im Ergebnishaushalt, wäre ohne Konsolidierungsmaßnahme bereits in 2021 aufgebraucht gewesen.

 

Um dies zu verhindern und die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landkreises sicherzustellen, ist eine Vielzahl von ertrags- und aufwandsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt 2020/21 eingeflossen.

 

Gemäß § 64 Abs. 2 Punkt 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge auch aus Steuern zu beschaffen.

 

Eine Analyse der Hundesteuer hat ergeben, dass die Stadt Lauchhammer bei der Höhe der Hundesteuer im regionalen Vergleich Reserven besitzt. Aus diesem Grunde wird die Steuer auf das Niveau der Stadt Senftenberg angehoben.

 

Das bedeutet, die jährliche Steuer wird

 

a)      für den ersten Hund je Haushalt von 51,00 Euro auf 60,00 Euro

b)      für den zweiten Hund je Haushalt von 61,00 Euro auf 70,00 Euro

c)      für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt von 82,00 Euro auf 90,00 Euro

 

erhöht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen  ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

611.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

611.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

211006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

403200

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


                   38.100
                  


                       0
                      


                 12.700
                


                 12.700                


                 12.700
               

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

 

2. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004, geändert durch Satzung vom 17.12.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV IV/044/2004 2.Ä. (66 KB)