Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2020/031/VII  

 
 
Betreff: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Stadt Lauchhammer (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
26.10.2020 
7. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.10.2020 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/10/33)
Anlagen:
Anlage zur BV 2020/031/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Stadt Lauchhammer (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21, der am 29.10.2020 beschlossen werden soll, hat die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt Lauchhammer deutlich gemacht.

Der Rücklagenbestand, notwendig zum Ausgleich des Defizites im Ergebnishaushalt, wäre ohne Konsolidierungsmaßnahme bereits in 2021 aufgebraucht gewesen.

 

Um dies zu verhindern und die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landkreises sicherzustellen, ist eine Vielzahl von ertrags- und aufwandsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt 2020/21 eingeflossen.

 

Gemäß § 64 Abs. 2 Punkt 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge auch aus Steuern zu beschaffen.

 

Die finanzielle Situation der Stadt Lauchhammer zwingt die Verwaltung eine Erhöhung der Hebesätze sowohl für die Grundsteuer B als auch für die Gewerbesteuer vorzunehmen. Die Stadt hat sich dabei an den regionalen Hebesätzen orientiert.

 

Der Hebesatz der Grundsteuer B erhöht sich von 406 v. H. auf 416 v. H.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer erhöht sich von 350 v. H. auf 400 v. H.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen  ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

611.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

611.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

211006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

40120

40130

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag               Grst. B

                          Gewerbesteuer
Aufwand


                 112.800
              1.500.000


                      0
                      0


                 37.600
               500.000


                 37.600
               500.000


                 37.600
               500.000

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

 

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2020/031/VII (68 KB)