Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Stadt Lauchhammer (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt
Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21, der am 29.10.2020 beschlossen werden soll, hat die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt Lauchhammer deutlich gemacht. Der Rücklagenbestand, notwendig zum Ausgleich des Defizites im Ergebnishaushalt, wäre ohne Konsolidierungsmaßnahme bereits in 2021 aufgebraucht gewesen.
Um dies zu verhindern und die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landkreises sicherzustellen, ist eine Vielzahl von ertrags- und aufwandsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt 2020/21 eingeflossen.
Gemäß § 64 Abs. 2 Punkt 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge auch aus Steuern zu beschaffen.
Die finanzielle Situation der Stadt Lauchhammer zwingt die Verwaltung eine Erhöhung der Hebesätze sowohl für die Grundsteuer B als auch für die Gewerbesteuer vorzunehmen. Die Stadt hat sich dabei an den regionalen Hebesätzen orientiert.
Der Hebesatz der Grundsteuer B erhöht sich von 406 v. H. auf 416 v. H. Der Hebesatz der Gewerbesteuer erhöht sich von 350 v. H. auf 400 v. H.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage
Satzung der Stadt Lauchhammer über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||