Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2020/023/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschulen gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2021/2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
23.11.2020 
ENTFÄLLT - 6. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2020 
8. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (20/12/39)  
Anlagen:
Übersicht Schülerzahlen Stichtag 01.09.2020

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 für das Schuljahr 2021/2022 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet Ü 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 1 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-

Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Siedlerweg, Stangenweg

 

Überschneidungsgebiet Ü 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, An der Feuerwehr, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Siedlergasse, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Oberhaus-Straße

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

 

Nach Prüfung der für das Schuljahr 2021/2022 für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01.09. wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der nachfolgenden Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis wie folgt nötig:

 

-          für das Überschneidungsgebiet Ü1 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die zuständige Grundschule bestimmt,

-          für das Überschneidungsgebiet Ü 2 wird die Europaschule Lauchhammer-Mitte als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

Die entsprechende Schülerverteilung im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.

 

Durch die o. g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation und voraussichtlichen Rückstellungen (statistisch und auf Grund des jungen Alters der Schulanfänger zum Tag der Einschulung) erreicht werden. Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen und dem Staatlichen Schulamt im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt. Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen und dem Staatlichen Schulamt im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt.

 

Der Besuch einer anderen, als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst werden.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen   

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

 

Übersicht Schülerzahlen Stichtag 01.09.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Schülerzahlen Stichtag 01.09.2020 (306 KB)