Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf Vorschlag der Fraktion SPD-ABL gemäß § 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für die Dauer der Wahlperiode als beratendes Mitglied des Finanzausschusses Frau Ines Eichhorn.
Sachverhalt
Gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner).
Die Berufung erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach § 39 BbgKVerf.
Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 BbgKVerf sowie § 31 Abs. 2 und 3 BbgKVerf gelten entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
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