Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2020/020/VII  

 
 
Betreff: Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.06.2020 
5. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2020 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/06/14)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer erneuert das Bekenntnis der Stadt Lauchhammer zum Mehrgenerationenhaus und beschließt, dass das Mehrgenerationenhaus Lauchhammer

 

  1. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird

 

sowie

 

2. weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des
demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird

 

und

 

3. im Rahmen der Fördermaßnahme „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Programmlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028 mit 10.000,00 € jährlich kofinanziert wird.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

 

Der KooperationsAnstiftung e.V. betreibt seit 2008 im Rahmen verschiedener Förderprogramme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung der  Mehrgenerationenhäuser das Mehrgenerationenhaus (MGH) Lauchhammer. Die aktuelle Förderung läuft zum 31.12.2020 aus.

 

Auch für den nächsten Förderzeitraum für die Jahre 2021 bis 2028 werden Bundesmittel durch den KooperationsAnstiftung e.V. zur Weiterführung der erfolgreichen Arbeit im MGH Lauchhammer beantragt.

 

Im Rahmen der Antragstellung ist lt. der Förderrichtlinie „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 28.05.2020 für die Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028 u.a. Voraussetzung, dass die  Kommune, auf deren Gebiet bzw. in deren Wirkungskreis das MGH liegt, einen Beschluss (unter Verwendung des vom v. g. Bundesministeriums vorgegebenen Wortlautes) zur Einbindung des MGH in kommunale Strategien gefasst hat. Weiterhin ist eine kommunale Kofinanzierung des MGH für den Förderzeitraum nachzuweisen.

 

Dieser Beschluss soll das Bekenntnis der Stadt Lauchhammer zum MGH Lauchhammer manifesteren und die Förderfähigkeit herstellen.

 

Das MGH Lauchhammer ist bereits Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des INSEK und IEC.

Es stellt mit dessen Angeboten zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse, guten Entwicklungschancen und fairen Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen im Wirkungsgebiet einen wesentlichen Ankerpunkt dar.

Es ist im Quartier und darüber hinaus im Stadtgebiet für die Aufrechterhaltung und Zugänglichkeit der Angebote von wesentlicher Bedeutung. Seine Angebote strahlen bis in die umliegenden Gemeinden und ist daher auch von regionaler Bedeutung.

 

Durch die nachhaltige Förderung im Rahmen der Bundesprogramme MGH mit der entsprechenden Übernahme der städtischen Kofinanzierung seit 2008 in Höhe von jährlich 10.000,00 € hat sich die Stadt Lauchhammer bereits in der Vergangenheit stets zum Mehrgenerationenhaus und dessen Einbindung in die städtischen Prozesse um die

 

demografischen Entwicklungen und Sozialraumentwicklung (u.a. Konzentration der Vereinsangebote im Vereinshaus „DomiZiel) bekannt.

 

 

Die Vorlage des Beschlusses zum Bekenntnis der Kommune zum MGH Lauchhammer wird als Tischvorlage eingereicht, da der nächste reguläre Sitzungslauf auf Grund der Problematik zur Beschlussfassung zum Haushalt verschoben werden soll und die Frist zur Abgabe des MGH-Antrages mit den entsprechenden Unterlagen bis Ende September 2020 nicht einzuhalten wäre.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:  ja

Die Finanzierung der kommunalen Kofinanzierung der Stadt Lauchhammer i. H. v. 10.000,00 Euro ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ X ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

281.1.02.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 

 

 

           10.000,00

 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2