Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018, gemäß Anlage.
Sachverhalt
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 (GVBL I, Nr. 15, Nr. 19) wurde u. a. der § 18 a – Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen – in die Kommunalverfassung neu eingefügt.
Die Regelungen des § 18a BbgKVerf umfassen die Pflicht der Gemeinde zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten und verpflichten die Gemeinde, die Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in deren Hauptsatzung zu regeln.
Aufgrund dessen, dass Kinder und Jugendliche bereits an der Entwicklung der in der Hauptsatzung verankerten Formen zu beteiligen sind, fanden am 30.10.2019 in der Stadt Lauchhammer eine Kinder- und Jugendkonferenz und am 03.03.2020 eine Zwischenkonferenz statt, in deren Verlauf die Kinder und Jugendlichen Gelegenheit hatten, ihre Beteiligungsideen und Formen zu definieren.
Im Ergebnis dessen sprachen sich die Kinder und Jugendlichen sowohl für offene als auch für projektbezogene Beteiligungen aus. Zu denen gehören im Wesentlichen die Kinder- und Jugendkonferenz sowie verschiedene Arbeitsgruppen. Näheres regelt eine Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung (siehe BV-Nr. 2020/014/VII).
Gemäß § 18a Absatz 2 BbgKVerf ist in die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer lt. der beiliegenden 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018, eine entsprechende Regelung in § 3a bezüglich der Mitwirkung und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in sie berührenden Stadtangelegenheiten aufgenommen worden.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 3.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018
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