Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/018/VI 3. Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.06.2020 
5. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2020 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/06/08)
Anlagen:
19.05.2020 10:50:37 Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018, gemäß Anlage.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 (GVBL I, Nr. 15, Nr. 19) wurde u. a. der § 18 a – Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen – in die Kommunalverfassung neu eingefügt.

 

Die Regelungen des § 18a BbgKVerf umfassen die Pflicht der Gemeinde zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten und verpflichten die Gemeinde, die Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in deren Hauptsatzung zu regeln.

 

Aufgrund dessen, dass Kinder und Jugendliche bereits an der Entwicklung der in der Hauptsatzung verankerten Formen zu beteiligen sind, fanden am 30.10.2019 in der Stadt Lauchhammer eine Kinder- und Jugendkonferenz und am 03.03.2020 eine Zwischenkonferenz statt, in deren Verlauf die Kinder und Jugendlichen Gelegenheit hatten, ihre Beteiligungsideen und Formen zu definieren.

 

Im Ergebnis dessen sprachen sich die Kinder und Jugendlichen sowohl für offene als auch für projektbezogene Beteiligungen aus. Zu denen gehören im Wesentlichen die Kinder- und Jugendkonferenz sowie verschiedene Arbeitsgruppen. Näheres regelt eine Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung (siehe BV-Nr. 2020/014/VII).

 

Gemäß § 18a Absatz 2 BbgKVerf ist in die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer lt. der beiliegenden 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018, eine entsprechende Regelung in § 3a bezüglich der Mitwirkung und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in sie berührenden Stadtangelegenheiten aufgenommen worden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

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davon
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Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
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Auswirkungen Finanzhaushalt:
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Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

3.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 19.05.2020 10:50:37 Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung (274 KB)