Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Lauchhammer (Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt Durch das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 (GVBl. I Nr. 15, Nr. 19) wurde u. a. ein neuer Paragraph 18a - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen - in die Kommunalverfassung eingefügt. Die Gemeinde hat danach Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte (§ 18a Abs. 1 BbgKVerf) zuzusichern. Mit diesem konkreten Auftrag zur Durchführung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Stadt Lauchhammer diese nunmehr nicht mehr nur im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgabenerfüllung bezüglich der Kinder- und Jugendarbeit, sondern als Pflichtaufgabe wahrzunehmen. In die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer ist die Regelung des § 18a BbgKVerf entsprechend aufzunehmen (siehe BV Nr. 2014/018/VI 3.Ä.). Welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geschaffen werden, regelt die beiliegende Satzung. Da die Kinder und Jugendlichen gemäß § 18a Absatz 3 BbgKVerf bereits an der Entwicklung der Formen der Beteiligung angemessen zu beteiligen sind, wurden sie über die möglichen Beteiligungsformen (formelle Formen der Beteiligung und offene Form der Beteiligung) am 30.10.2019 in der Kinder- und Jugendkonferenz und am 03.03.2020 in einer Zwischen-konferenz zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Lauchhammer umfassend informiert und aufgeklärt. Danach haben sich die Kinder und Jugendlichen mittels offener Abstimmung mehrheitlich für die offene Form der Beteiligung im Rahmen der Durchführung der Kinder- und Jugendkonferenz in Verbindung mit der Durchführung von Arbeitsgruppen als projektbezogene Form der Beteiligung entschieden.
Im Rahmen der Umsetzung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen soll ihnen ebenso ein Recht auf Gehör in der Stadtverordnetenversammlung und den Fachausschüssen gewährt werden. Für die Finanzierung der Maßnahmen und Projekte im Rahmen der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Eigenanteil der Stadt Lauchhammer in Höhe von 2.700,00 € geplant, welcher durch weitere Mittel (niederschwellige Angebote der außerschulischen Jugendbildung (Planansatz 2.000,00 €) sowie Mittel Dritter (DKHW oder sonstige Förderungen) bei Bedarf aufgestockt werden kann.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen Für die Finanzierung der Maßnahmen und Projekte im Rahmen der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Eigenanteil der Stadt Lauchhammer in Höhe von 2.700,00 € im aktuellen Haushaltsplanentwurf berück- sichtigt, welcher durch weitere Mittel (niederschwellige Angebote der außerschulischen Jugendbildung (Planansatz 2.000,00 €) sowie Mittel Dritter (DKHW oder sonstige Förderungen) bei Bedarf aufgestockt werden kann.
Alle Beträge in EUR. Anlagen Satzung über die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Lauchhammer (Kinder- und Jugendbeteiligungssatzung)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||