Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die 2. Änderung zum Stellenplan 2018/2019 gemäß Anlage.
Die Stelle „Stadtplanung“ wird aufgrund des anhängigen Arbeitsrechtsstreits geschaffen. Eine anderweitige Besetzung wird nicht stattfinden. Ein entsprechender Sperrvermerk wird im Stellenplan verankert.
Sachverhalt
Der Stellenplan ist gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Da die Beschlussfassung zum Haushalt 2020/2021 noch aussteht, ist aus folgenden Gründen eine zweite Änderung des Stellenplanes erforderlich: Ergänzung einer Stelle „Stadtplanung“
Zur Gegenfinanzierung der Kosten für die neue Stelle „Stadtplanung“ werden 2 gegenwärtig besetzte Stellen nicht nachbesetzt. Die Aufgabenerledigung erfolgt durch Umorganisation auf andere MitarbeiterInnen. Daraus resultiert eine PK-Einsparung von ca. 390,1 TEuro (2020 bis 2023). Die Kosten für die Stelle „Stadtplanung“ belaufen sich im gleichen Zeitraum auf ca. 366,8 TEuro, d. h., durchschnittlich 91,7 TEuro/Jahr.
Verschiebung des KW-Vermerkes an der Stelle K-II-01 Zusätzliche Ausbildungsstelle
Im Rahmen der weiteren Vorbereitung und Abstimmung zur Haushaltsplanung 2020 ff. werden weitere Stellen- bzw. Personalkostenreduzierungen notwendig und zu diskutieren sein. Den Schwerpunkt dabei werden Stellen bilden, deren Stelleninhaber in absehbarer Zeit ausscheiden und deren Aufgaben intern umverteilt werden können.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR. Anlagen Stellenplan 2018/2019 2. Ä. (auszugsweise)
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