Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/025/VI 2.Ä.  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für den Doppelhaushalt 2018/2019 incl. Stellenplan
hier: 2. Änderung des Stellenplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Personalmanagement und Allgem. Verwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
04.03.2020 
3. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2020 
3. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
09.03.2020 
3. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2020 
4. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2020 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/03/03)
Anlagen:
Anlage zur BV 2018/025/VI 2.Ä.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die 2. Änderung zum Stellenplan 2018/2019 gemäß Anlage.

 

Die Stelle „Stadtplanung“ wird aufgrund des anhängigen Arbeitsrechtsstreits geschaffen. Eine anderweitige Besetzung wird nicht stattfinden. Ein entsprechender Sperrvermerk wird im Stellenplan verankert.

 

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Sachverhalt

 

Der Stellenplan ist gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Da die Beschlussfassung zum Haushalt 2020/2021 noch aussteht, ist aus folgenden Gründen eine zweite Änderung des Stellenplanes erforderlich:
 

Ergänzung einer Stelle „Stadtplanung“
Es wird beantragt, eine Stelle „Stadtplanung“ mit 1 VZE in der Entgeltgruppe 12 zu schaffen. Im Rechtsstreit um die Kündigung des ehemaligen Fachbereichsleiters „Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement“ ist die Stadt verurteilt worden, diesen weiter zu beschäftigen. Nach Vorlage des Urteils mit Begründung wird dieses dahingehend geprüft, ob ein Rechtsmittel einzulegen ist. Um bis zum Abschluss des sich ggf. anschließenden Berufungsverfahrens stellenplankonform zu sein, ist die zusätzliche Stelle erforderlich.


Ergänzend dazu ist eine Stellenerweiterung angesagt im Gesamtzusammenhang mit dem in Erarbeitung befindlichen Gesamtkonzept und den im Ergebnis dessen zu erwartenden Aufgaben bzgl. Verzahnung mit / Überarbeitung von anderen Stadtplanungsgrundlagen (u.a. INSEK, Stadtumbaustrategie, Integriertes Entwicklungskonzept). Des Weiteren geht es um die Anpassung von B-Plänen, Katastern (z.B.: Straßenkataster) und Satzungen (z.B.: Abgrenzungssatzung).

 

Zur Gegenfinanzierung der Kosten für die neue Stelle „Stadtplanung“ werden 2 gegenwärtig besetzte Stellen nicht nachbesetzt. Die Aufgabenerledigung erfolgt durch Umorganisation auf andere MitarbeiterInnen. Daraus resultiert eine PK-Einsparung von ca. 390,1 TEuro (2020 bis 2023). Die Kosten für die Stelle „Stadtplanung“ belaufen sich im gleichen Zeitraum auf ca. 366,8 TEuro, d. h., durchschnittlich 91,7 TEuro/Jahr.

 

Verschiebung des KW-Vermerkes an der Stelle K-II-01
Die Stelle des derzeitigen Kämmerers soll am 31.12.2020 wegfallen. Ursprünglich im Stellenplan vorgesehen war der 01.07.2020. In der Herbstsitzung der Stadtverordnetenversammlung soll die Funktion des Kämmerers/der Kämmerin auf die Leiterin des Geschäftsbereiches Finanzverwaltung übertragen werden. Die Mehrkosten belaufen sich hier für 2020 auf ca. 66,6 TEuro.
 

Zusätzliche Ausbildungsstelle
Im Ergebnis der Durchführung des Bewerbungsverfahrens um die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ab 09/2020 haben sich zwei Kandidaten als besonders geeignet hervorgehoben. Da zum Ende der Ausbildung im Jahr 2023 der Bedarf an Personal besteht, sollen beide Bewerber die Möglichkeit der Ausbildung erhalten. Für die drei Ausbildungsjahre ergeben sich jährliche Durchschnittskosten von ca. 17,5 TEuro.

 

Im Rahmen der weiteren Vorbereitung und Abstimmung zur Haushaltsplanung 2020 ff. werden weitere Stellen- bzw. Personalkostenreduzierungen notwendig und zu diskutieren sein. Den Schwerpunkt dabei werden Stellen bilden, deren Stelleninhaber in absehbarer Zeit ausscheiden und deren Aufgaben intern umverteilt werden können.

 


 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

  

Produkt:

 

Stadtplanung

  Stelle  Kämmerer

 

Ausbildung

 

 

Kostenträger:

 

511.1.01.01

  111.1.01.01

 

111.2.04.02

 

 

Kostenstelle:

 

011.006

  211.006

1

111.006

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag (hier: Einsp. aus Nicht-Nachbesetzung
Aufwand



 


         (54.100,00)
          159.900,00


       (108.700,00)
          107.400,00


       (111.400,00)
          110.500,00


       (115.900,00)
          106.200,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Stellenplan 2018/2019 2. Ä. (auszugsweise)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2018/025/VI 2.Ä. (1467 KB)