Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/018/VI 2.Ä.  

 
 
Betreff: Gemeinsames Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum
hier: Freigabe des flexiblen Zuschusses für das Jahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2020 
3. Sitzung des Finanzausschusses    
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
09.03.2020 
3. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2020 
4. Sitzung des Hauptausschusses    
Finanzausschuss Vorberatung
04.06.2020 
4. Sitzung des Finanzausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2020 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/06/11)
Anlagen:
Anlage zur BV 2017/18/VI 2. Ä.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Erhöhung der Zuschusssumme der Stadt Lauchhammer an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für die Finanzierung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum von bisher 61.000 € auf 91.000 € für das Jahr 2020.

 

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 27.09.2017 zur Umsetzung des Gemeinsamen Konzepts für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum und dem daraus resultierenden Vertrag wurde der Stiftung Kunstgussmuseum eine jährliche institutionelle Förderung in Form eines kombinierten Zuschusses gewährt, welcher sich in 2 Teile aufgliedert:

 

Teil 1: Festzuschuss (verbindlich) in Höhe von 61.000 € / Jahr

Teil 2: Flexibler Zuschuss von maximal 30.000 € / Jahr.

 

Die Gesamtsumme des Zuschusses (91.000 €) ist planerisch im Haushalt berücksichtigt.

 

Der flexible Zuschuss soll demnach anteilig oder in Gänze zum Tragen kommen, wenn nachweislich alle sonstigen Zuschuss-/Einnahme-/Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Jahr ausgeschöpft wurden.

 

Eine Freigabe des flexiblen Zuschusses steht unter Beschlussvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung, wobei eine detaillierte Berichterstattung von Vertretern des Kunstgussmuseums erfolgen und ein entsprechender Finanzplan vorliegen muss.

 

Der Finanzplan ist in der Anlage beigefügt. Daraus wird ersichtlich, dass ein Fehlbetrag in der Gesamtfinanzierung festzustellen ist.

 

Die Erhöhung des Zuschusses sollte für 2020 beschlossen werden, da sich die Umsetzung des Konzeptes aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen (Situation Kunstgießerei und Verschiebung Eröffnung Informationsstelle am Kunstgussmuseum) noch länger im Entwicklungsprozess befinden wird als 2017 zunächst angenommen.

 

Ebenso sind die zu erwartenden positiven Auswirkungen durch die Eröffnung der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum bei der zukünftigen Finanzplanung noch nicht abschätzbar.

 

Die Stadt Lauchhammer hat derzeit keinen bestätigten Haushalt, die Mittelfreigabe erfolgt daher im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja [ x ] Nein 
       vorläufige Haushaltsführung

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 30.000,00 €

 

Produkt:

 

252.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

252.1.00.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



                 30.000

 

 

 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

 

Antrag der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer mit Finanzplan vom 31.01.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2017/18/VI 2. Ä. (2241 KB)