Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Erhöhung der Zuschusssumme der Stadt Lauchhammer an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für die Finanzierung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum von bisher 61.000 € auf 91.000 € für das Jahr 2020.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27.09.2017 zur Umsetzung des Gemeinsamen Konzepts für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum und dem daraus resultierenden Vertrag wurde der Stiftung Kunstgussmuseum eine jährliche institutionelle Förderung in Form eines kombinierten Zuschusses gewährt, welcher sich in 2 Teile aufgliedert:
Teil 1: Festzuschuss (verbindlich) in Höhe von 61.000 € / Jahr Teil 2: Flexibler Zuschuss von maximal 30.000 € / Jahr.
Die Gesamtsumme des Zuschusses (91.000 €) ist planerisch im Haushalt berücksichtigt.
Der flexible Zuschuss soll demnach anteilig oder in Gänze zum Tragen kommen, wenn nachweislich alle sonstigen Zuschuss-/Einnahme-/Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Jahr ausgeschöpft wurden.
Eine Freigabe des flexiblen Zuschusses steht unter Beschlussvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung, wobei eine detaillierte Berichterstattung von Vertretern des Kunstgussmuseums erfolgen und ein entsprechender Finanzplan vorliegen muss.
Der Finanzplan ist in der Anlage beigefügt. Daraus wird ersichtlich, dass ein Fehlbetrag in der Gesamtfinanzierung festzustellen ist.
Die Erhöhung des Zuschusses sollte für 2020 beschlossen werden, da sich die Umsetzung des Konzeptes aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen (Situation Kunstgießerei und Verschiebung Eröffnung Informationsstelle am Kunstgussmuseum) noch länger im Entwicklungsprozess befinden wird als 2017 zunächst angenommen.
Ebenso sind die zu erwartenden positiven Auswirkungen durch die Eröffnung der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum bei der zukünftigen Finanzplanung noch nicht abschätzbar.
Die Stadt Lauchhammer hat derzeit keinen bestätigten Haushalt, die Mittelfreigabe erfolgt daher im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 30.000,00 €
Alle Beträge in EUR.
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