Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2020/005/VII  

 
 
Betreff: Widmung des Strandbereiches des "Grünewalder Lauch" als zusätzlichen Eheschließungsort des Standesamtes Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.06.2020 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (20/06/13)
Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2020 
4. Sitzung des Hauptausschusses    
Anlagen:
Anlage zur BV 2020/005/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, zusätzlich zu den bisherigen Trauorten Standesamt-Trauzimmer, Friedensgedächtniskirche Lauchhammer, Villa „K“, Schlosspark Lauchhammer den Strandbereich des „Grünewalder Lauch“ zum Eheschließungsort des Standesamtes Lauchhammer unter folgenden Voraussetzungen zu widmen:

 

Das heiratswillige Paar übernimmt die Herrichtung des Strandes am „Grünewalder Lauch“ für die Ausrichtung einer angemessenen Zeremonie (Festzelt oder geschlossener Pavillon, Bestuhlung, Tisch, Technik für musikalische Umrahmung) sowie sämtliche anfallenden Kosten.

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Sachverhalt

 

Der Wunsch, sich außerhalb des Rathauses, vor allem unter freiem Himmel, trauen zu lassen, gewinnt immer mehr an Bedeutung.

 

Das Standesamt Lauchhammer erhielt bereits mehrfach mündlich und nunmehr schriftlich die Anfrage, eine standesamtliche Trauung am Strand des „Grünewalder Lauch“ vorzunehmen.

 

Laut § 14 Personenstandsgesetz vom 01.01.2009 ist eine Eheschließung unter freiem Himmel grundsätzlich möglich. Sie muss aber in einer, der Bedeutung entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.

 

Dazu müssen folgende Kriterien beachtet werden:

 

Die Amtshandlung darf nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt werden, die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt und die Datensicherheit (z. B. Urheberrechtsverletzungen an Bild und Ton, nicht nur für die Eheschließenden, sondern auch für den Standesbeamten) eingehalten werden.

 

Mit der Widmung und deren Bekanntmachung als Außenstelle des Standesamtes Lauchhammer wären die rechtlichen Voraussetzungen für künftige Eheschließungen am Strand des „Grünewalder Lauch“ erfüllt.

 

Sämtliche Kosten des Mehraufwandes sind vom Brautpaar selbst zu tragen.

 

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2020

davon
2021

davon
2022

davon
2023

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

Antrag auf Zulassung eines Trauungsortes vom 20.01.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2020/005/VII (338 KB)