Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/030/VII  

 
 
Betreff: Resolution Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2019 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/12/47)
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/030/VII

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die anliegende Resolution an den Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

Die Absiedlung der Anwohner und Gewerbetreibenden an der Wilhelm-Külz-Straße stagniert. Die Aussagen des Bundesfinanzministers und des Brandenburger Ministerpräsidenten nach dem Gespräch am 09.08.2019 sind nicht in die Umsetzung gelangt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möchte daher einen zusätzlichen Impuls setzen und an eine Lösung erinnern.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen  nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

Resolution Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer

 

 

 

 

 

 

 

gez. Mike Nothing  gez. Christian Janke  gez. Jens Nowak

Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender

Pro Lauchhammer/VSL AfD    CDU

 

 

 

gez. Viola Weinert  gez. Fred Gleitsmann

Fraktionsvorsitzende  Fraktionsvorsitzender

DIE LINKE   SPD-ABL 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/030/VII (472 KB)