Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den Hauptausschuss mit der Untersuchung der Durchführung des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu beauftragen.
Der Verwaltung werden konkrete Fragen vorgelegt, die in einer Hauptausschusssitzung zu beantworten sind.
Sachverhalt
Auf Grund der zahlreichen Ungereimtheiten zur Haushaltsdurchführung soll ein zeitweiliger Ausschuss nach § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer gebildet werden, der die Vorgänge auf Vereinbarkeit mit den Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 22.08.2018 untersuchen soll.
Es besteht der dringende Verdacht, dass die Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bei der Haushaltsdurchführung umgangen wurden und werden. Als Beispiele sind hier der Umbau der Förderschule zur Kita (siehe Anlage 1) und der Vorgang Kunos Horthaus (siehe Anlage 2) zu nennen. In beiden Fällen wurden die Wertgrenzen, ab denen überplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, weit überschritten. Gleichfalls wäre nach Auffassung des Einreichers eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Die Vorgänge sollen unter Hinzuziehung bzw. mit Hilfe der Rechnungsprüfer der Kommunalaufsicht des Landkreises untersucht werden und sollen auch der Vorbereitung des neuen Haushaltsplanes 2020 dienen.
Die Ausschussbesetzung wird gemäß § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Auszüge aus der Haushaltssatzung und der Haushaltsberichterstattung
Janke Fraktionsvorsitzender
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||