Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Veranstaltung „Fackelglühen“ am 27.10.2019 des Traditionsverein Lauchhammer e.V. mit einer Zuwendung in Höhe von 400,00 € zu fördern.
Sachverhalt
Der Traditionsverein Lauchhammer e.V. stellte im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer einen Antrag auf Zuwendungen für die Veranstaltung „Fackelglühen“ für das Jahr 2019, welcher mit dem Posteingangsvermerk 01.06.2018 im Fachbereich einging.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein grundsätzlich die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt. Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vorgeschriebenen Frist vor und war aus diesem Grund abzulehnen.
Das Fristende für die Beantragung der Zuwendung zu den Veranstaltungen für das Jahr 2019 ist entsprechend der geltenden Bestimmungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer am 31.05.2018, also einen Tag vor dem Posteingangsvermerk, abgelaufen. Der Posteingangsstempel zählt.
Auf Grund der eintägigen Fristüberschreitung ist, wie oben begründet, eine Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ausgeschlossen.
Daher legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in Anlehnung an die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer den v.g. Antrag des Traditionsverein Lauchhammer e.V. vor und empfiehlt, den oben genannten Beschluss zu fassen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR.
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