Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des Tischtennisclub Lauchhammer e.V. für das Jahr 2019 mit einer Zuwendung in Höhe von 336,00 € zu fördern.
Sachverhalt
Der Tischtennisclub Lauchhammer e.V. stellte im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer per E-Mail vom 01.02.2019 einen Antrag auf Zuwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019, welcher mit dem Posteingangsvermerk 01.02.2019 im Fachbereich einging.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein grundsätzlich die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt. Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vorgeschriebenen Frist vor und war aus diesem Grund abzulehnen.
Das Fristende für die Beantragung der Zuwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019 ist entsprechend der geltenden Bestimmungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer am 31.01.2019, also einen Tag vor der Antragstellung, abgelaufen.
Auf Grund der eintägigen Fristüberschreitung ist, wie oben begründet, eine Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ausgeschlossen.
Eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins wird durch die Verwaltung dennoch als sinn- und zweckmäßig gesehen.
Daher legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in Anlehnung an die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer den v.g. Antrag des Tischtennisclub Lauchhammer e.V. vor und empfiehlt, den oben genannten Beschluss zu fassen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR.
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