Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/023/VII  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Förderung des Tischtennisclub Lauchhammer e.V. auf Kinder- und Jugendförderung für das Jahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
25.11.2019 
2. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2019 
2. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2019 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/12/50)
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/023/VII

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des Tischtennisclub Lauchhammer e.V. für das Jahr 2019 mit einer Zuwendung in Höhe von 336,00 zu fördern.

 

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Sachverhalt

 

Der Tischtennisclub Lauchhammer e.V. stellte im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer per E-Mail vom 01.02.2019 einen Antrag auf Zuwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019, welcher mit dem Posteingangsvermerk 01.02.2019 im Fachbereich einging.

 

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein grundsätzlich die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.

Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vorgeschriebenen Frist vor und war aus diesem Grund abzulehnen.

 

Das Fristende für die Beantragung der Zuwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019 ist entsprechend der geltenden Bestimmungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer am 31.01.2019, also einen Tag vor der Antragstellung, abgelaufen.

 

Auf Grund der eintägigen Fristüberschreitung ist, wie oben begründet, eine Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ausgeschlossen.

 

Eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins wird durch die Verwaltung dennoch als sinn- und zweckmäßig gesehen.

 

Daher legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in Anlehnung an die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer den v.g. Antrag des Tischtennisclub Lauchhammer e.V. vor und empfiehlt, den oben genannten Beschluss zu fassen.

 

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

362.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531830

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Antrag des Tischtennisclub Lauchhammer e.V. vom 30.01.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/023/VII (813 KB)