Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des Spielmannszug Lauchhammer e.V. für das Jahr 2019 mit einer Zuwendung in Höhe von 384,00 € zu fördern.
Sachverhalt
Der Spielmannszug Lauchhammer e.V. stellte im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer fristgerecht einen Antrag auf Zuwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt, außer der Voraussetzung nach § 2 Ziffer 2. Demnach müssen mindestens 75 % der Mitglieder über 18 Jahre des Vereins ihren Wohnsitz in der Stadt Lauchhammer haben. Nach Antragstellung wohnen 73,9 % der Mitglieder über 18 Jahre in Lauchhammer. Damit war der Antrag auf Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer abzulehnen.
Auf Grund der geringfügigen Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl der Mitglieder über 18 Jahre um 1,1 % ist, wie oben begründet, eine Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ausgeschlossen.
Eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins wird durch die Verwaltung dennoch als sinn- und zweckmäßig gesehen.
Daher legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in Anlehnung an die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer den v.g. Antrag des Spielmannszug Lauchhammer e.V. vor und empfiehlt, den oben genannten Beschluss zu fassen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR.
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