Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/021/VII  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Förderung des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Kinder- und Jugendförderung für das Jahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
25.11.2019 
2. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2019 
2. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2019 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/12/48)
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/021/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des Budo-Verein Lauchhammer e.V. für das Jahr 2019 mit einer Zuwendung in Höhe von 1.584,00 zu fördern.

 

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Sachverhalt

 

Der Budo-Verein Lauchhammer e.V. stellte im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer fristgerecht einen Antrag auf Zuwendungen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2019.

 

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt, außer der Voraussetzung nach § 2 Ziffer 2. Demnach müssen mindestens 75 % der Mitglieder über 18 Jahre des Vereins ihren Wohnsitz in der Stadt Lauchhammer haben. Nach Antragstellung wohnen 66 % der Mitglieder über 18 Jahre in Lauchhammer. Damit war der Antrag auf Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer abzulehnen.

 

Auf Grund der Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl der Mitglieder über 18 Jahre  ist, wie oben begründet, eine Förderung nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ausgeschlossen.

 

Eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Budo-Verein Lauchhammer e.V.  wird durch die Verwaltung dennoch als sinn- und zweckmäßig gesehen.

 

Der Verein engagiert sich überdurchschnittlich, hat Eigeninitiative gezeigt und ein städtisches Objekt in Vereinseigentum übernommen. Dieses wurde für die Vereinsnutzung unter Einsatz vereinseigener Mittel und Fördermitteln entsprechend herrichtet und eigenständig bewirtschaftet.

 

66 Kinder und Jugendliche aus Lauchhammer trainieren lt. Antragstellung regelmäßig Judo oder Tanz. Außerdem führt er regelmäßig Trainingscamps auch im Austausch mit auswärtigen Vereinen durch. Damit bereichert der Verein das Freizeitangebot für die Kinder und Jugendlichen der Stadt.

 

Unter Würdigung dieses Engagements legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in Anlehnung an die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer  den v.g. Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. vor und empfiehlt, den oben genannten Beschluss zu fassen.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

362.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531830

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. vom 29.01.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/021/VII (499 KB)