Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/020/VII  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des Real Music e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Dachsanierung Vereinsgebäude" W.-Külz-Str. 54 im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
25.11.2019 
2. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/020/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Real Music e. V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Dachsanierung Vereinsobjekt" W.-Külz-Str. 54 im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 3.884,21zu fördern.

 

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Sachverhalt

 

Der Real Music e. V. legte am 15.05.2018 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Dachsanierung Vereinsobjekt“, W.-Külz-Str. 54, für das Jahr 2019 vor.

 

Der Finanzplan stellt sich lt. Antrag wie folgt dar:

 

Gesamtkosten:      5.178,95 €

Eigenanteil Verein (25 %)    1.294,74 €

beantragte Zuwendung der Stadt Lauchhammer: 3.884,21 €

 

 

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der gemeinnützig tätige Verein, der sich für die Förderung der Kunst und Kultur einsetzt und mit seinem Angebot das sozio-kulturelle Leben in der Stadt Lauchhammer bereichert, die Fördervoraussetzungen nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.

 

Die Maßnahme „Dachsanierung Vereinsobjekt“ umfasst die Teilsanierung eines Dachbereiches, welcher altersbedingt große Schäden aufweist. Der Verfall kann nur durch fachmännische Maßnahmen aufgehalten werden, darunter liegende Räumlichkeiten sind bereits durch Witterungseinflüsse nicht mehr nutzbar. Gleichfalls ist der angrenzende öffentliche Verkehrsbereich durch lockere Dachteile gefährdet.

Die lt. der Leistungsbeschreibung des vorgelegten Angebotes auszuführenden Arbeiten erfolgen nach

den anerkannten Regeln der Technik und sind entsprechend geeignet, um eine langfristige Nutzung

des Gebäudes zu sichern, Gefahrenpotentiale abzuwenden und das Objekt für eine effektive Nutzung vorzubereiten.

 

Durch die Stadtverwaltung wird das Investitionsvorhaben des Real Music e. V. als zu fördernde Maßnahme bewertet, so dass der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer der Beschluss zur Finanzierung der Maßnahme lt. o. g. Finanzierungsplan, der dem Fördersatz nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer entspricht, vorgelegt wird.

 

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

Heimat- u. Kulturpflege

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

281.1.00.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

191211

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



             



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Antrag des Real Music e. V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Dachsanierung Vereinsobjekt“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/020/VII (2709 KB)