Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 15.11.2011 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
zu Ziffer 2 des Gebührentarifes Werbeanlagen Die Nachfrage für eine Genehmigung Werbung „Banner“ wurde zuletzt häufiger gestellt. Auf Grund des bisherigen Gebührenbetrages wurde von den Interessenten zum Teil unterlassen, diese zu beantragen und somit unerlaubt im öffentlichen Bereich geworben. Mit dem vorliegenden Änderungssatz werden die Gebühren angepasst. Für die geänderte Gebühr wurden vergleichsweise die Sondernutzungsgebühren der umliegenden Gemeinden herangezogen.
zu Ziffer 3 des Gebührentarifes Gewerbliche Nutzung Es erfolgte eine Anpassung der gegenwärtigen bisher tatsächlichen Anträge für die Inanspruchnahme der Flächen zur gewerblichen Nutzung mit einer genauen und zeitgemäßen Bezeichnung der aufzustellenden Objekte.
zu Ziffer 6 des Gebührentarifes Aufgraben des Straßenkörpers Hier ist ein Schreibfehler berichtigt worden. Gleichwohl wurde eine Wortdoppelung (Verkehrseinschränkung) korrigiert.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja (geringfügig Mehreinnahmen ca. 20,- bis
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung
Anlage 2: Synopse
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